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Verkäufer-Rückzug oder Auktionator-Rückzug?

Claire übergab die Sammlung seltener Handfeuerwaffen, Gewehre und Schrotflinten ihrer Großmutter.

Der Auktionator, den sie auswählte, war ein Federal Firearms Licensee (FFL) mit einer Auktionsanlage in der Nähe von Louisville, Kentucky.

Kurz vor dem Auktionstag besuchte Claire die Auktionsanlage mit einigen Bedenken:

  1. Sie war mit der Vermarktung der Schusswaffen nicht ganz zufrieden.
  2. Sie befürchtete, dass eine nicht ausreichende Menge für die Auktion anwesend sein würde.

Trotzdem teilte sie ihrem Auktionator mit, dass sie die Fortsetzung der Auktion zulassen würde, und sagte ihm, dass sie beabsichtige, bei der Auktion anwesend zu sein.

Der Tag der Auktion kam und Claire in die Auktionsanlage.

Etwa fünf Minuten vor Beginn sagte Claire ihrem Auktionator, sie sei immer noch besorgt über das Marketing und die Menge und wolle einige der Schusswaffen von der Auktion zurückziehen.

Sie wollte auch eine Reserve für einige der anderen Schusswaffen setzen, die sonst ohne Reserve verkauft wurden.

Claires Auktionator sagte ihr, dass er verstanden habe, dass sie jedoch nicht befugt sei, eine der Schusswaffen zurückzuziehen oder sie anderweitig zurückzuziehen, indem sie Reserven auf sie legte.

Er zitierte den 1960 in Kentucky verabschiedeten UCC 2-328:

    … Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Auktionator die Ware jederzeit zurückziehen, bis er den Abschluss des Verkaufs ankündigt.

    Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann dieser Artikel oder dieses Los nicht zurückgezogen werden, nachdem der Auktionator Gebote für einen Artikel oder ein Los angefordert hat, es sei denn, innerhalb einer angemessenen Zeit wird kein Gebot abgegeben… “

Claires Auktionator sagte ihr, er könne Schusswaffen von der Auktion zurückziehen, aber sie habe kein Rücktrittsrecht.

Mit anderen Worten, der UCC 2-328 sagt: "Der Auktionator kann zurücktreten", aber nicht, dass der Verkäufer dies tun darf.

Claire schien fassungslos zu sein.

Da sie die Agenturgesetze und die treuhänderischen Pflichten verstand, war ihr Auktionator verpflichtet, alle rechtlichen Anweisungen zu befolgen, die sie ihm gab.

Da er das Recht hatte, Schusswaffen von der Auktion zurückzuziehen, war ihr Befehl eine rechtliche Anweisung, der er folgen musste.

Und Claire hatte recht.

Die Gerichte in den Vereinigten Staaten haben das Widerrufsrecht gemäß UCC 2-328 allgemein als gültig angesehen und festgestellt, dass die Vertreter der Kunden alle gesetzlichen Anweisungen befolgen müssen.

Und was ist, wenn der Vertrag des Auktionators die Rücknahme von einmal versandtem Eigentum verbietet? Was ist, wenn der Vertrag des Auktionators eine Strafe für eine einmalige Rücknahme vorsieht?

Bei der Beantwortung dieser beiden Fragen verzichtet der Verkäufer auf die nach staatlichem Recht gewährten Rechte.

Wir haben darüber hier geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2010/03/19/can-the-auction-seller-waive-rights-granted-under-state-law/.

Generell der Verzicht auf oder die Strafe für die Ausübung des Widerrufsrechts kann durchsetzbar sein, wenn der Vertrag diesen Verzicht anderweitig mit etwas von vergleichbarem Wert in Einklang bringt.

Bei der Betrachtung von Gerichtsverfahren, die dieses Konzept betreffen, wurden Verträge in solchen Fällen in der Regel als „nicht kompensatorisch“ angesehen.

Mit anderen Worten, die Gerichte haben sich fast immer dem Widerrufsrecht des Verkäufers ohne Strafe angeschlossen.

Claire will einige der Schusswaffen von der Auktion zurückziehen? Claire will Reserven für einige der Schusswaffen aufstellen? Es ist wahrscheinlich, dass sie das Recht hat, eines oder beide ohne Strafe zu tun, wenn sie dies wünscht.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.

Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.

Er dient als Adjunct Faculty am Columbus State Community College und ist Executive Director der Ohio Auction School.

39.865980 -82,896300

Claire übergab die Sammlung seltener Handfeuerwaffen, Gewehre und Schrotflinten ihrer Großmutter.

Der Auktionator, den sie auswählte, war ein Federal Firearms Licensee (FFL) mit einer Auktionsanlage in der Nähe von Louisville, Kentucky.

Kurz vor dem Auktionstag besuchte Claire die Auktionsanlage mit einigen Bedenken:

  1. Sie war mit der Vermarktung der Schusswaffen nicht ganz zufrieden.
  2. Sie befürchtete, dass eine nicht ausreichende Menge für die Auktion anwesend sein würde.

Trotzdem teilte sie ihrem Auktionator mit, dass sie die Fortsetzung der Auktion zulassen würde, und sagte ihm, dass sie beabsichtige, bei der Auktion anwesend zu sein.

Der Tag der Auktion kam und Claire in die Auktionsanlage.

Etwa fünf Minuten vor Beginn sagte Claire ihrem Auktionator, sie sei immer noch besorgt über das Marketing und die Menge und wolle einige der Schusswaffen von der Auktion zurückziehen.

Sie wollte auch eine Reserve für einige der anderen Schusswaffen setzen, die sonst ohne Reserve verkauft wurden.

Claires Auktionator sagte ihr, dass er verstanden habe, dass sie jedoch nicht befugt sei, eine der Schusswaffen zurückzuziehen oder sie anderweitig zurückzuziehen, indem sie Reserven auf sie legte.

Er zitierte den 1960 in Kentucky verabschiedeten UCC 2-328:

    … Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Auktionator die Ware jederzeit zurückziehen, bis er den Abschluss des Verkaufs ankündigt.

    Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann dieser Artikel oder dieses Los nicht zurückgezogen werden, nachdem der Auktionator Gebote für einen Artikel oder ein Los angefordert hat, es sei denn, innerhalb einer angemessenen Zeit wird kein Gebot abgegeben… “

Claires Auktionator sagte ihr, er könne Schusswaffen von der Auktion zurückziehen, aber sie habe kein Rücktrittsrecht.

Mit anderen Worten, der UCC 2-328 sagt: "Der Auktionator kann zurücktreten", aber nicht, dass der Verkäufer dies tun darf.

Claire schien fassungslos zu sein.

Da sie die Agenturgesetze und die treuhänderischen Pflichten verstand, war ihr Auktionator verpflichtet, alle rechtlichen Anweisungen zu befolgen, die sie ihm gab.

Da er das Recht hatte, Schusswaffen von der Auktion zurückzuziehen, war ihr Befehl eine rechtliche Anweisung, der er folgen musste.

Und Claire hatte recht.

Die Gerichte in den Vereinigten Staaten haben das Widerrufsrecht gemäß UCC 2-328 allgemein als gültig angesehen und festgestellt, dass die Vertreter der Kunden alle gesetzlichen Anweisungen befolgen müssen.

Und was ist, wenn der Vertrag des Auktionators die Rücknahme von einmal versandtem Eigentum verbietet? Was ist, wenn der Vertrag des Auktionators eine Strafe für eine einmalige Rücknahme vorsieht?

Bei der Beantwortung dieser beiden Fragen verzichtet der Verkäufer auf die nach staatlichem Recht gewährten Rechte.

Wir haben darüber hier geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2010/03/19/can-the-auction-seller-waive-rights-granted-under-state-law/.

Generell der Verzicht auf oder die Strafe für die Ausübung des Widerrufsrechts kann durchsetzbar sein, wenn der Vertrag diesen Verzicht anderweitig mit etwas von vergleichbarem Wert in Einklang bringt.

Bei der Betrachtung von Gerichtsverfahren, die dieses Konzept betreffen, wurden Verträge in solchen Fällen in der Regel als „nicht kompensatorisch“ angesehen.

Mit anderen Worten, die Gerichte haben sich fast immer dem Widerrufsrecht des Verkäufers ohne Strafe angeschlossen.

Claire will einige der Schusswaffen von der Auktion zurückziehen? Claire will Reserven für einige der Schusswaffen aufstellen? Es ist wahrscheinlich, dass sie das Recht hat, eines oder beide ohne Strafe zu tun, wenn sie dies wünscht.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.

Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.

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