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Ich habe diesen Anruf mehr oder weniger erwartet.
Während ich dieses Thema viele Male in Klassen in den Vereinigten Staaten besprochen habe, ist es tatsächlich nie in Rechtsstreitigkeiten aufgetaucht… bis jetzt.
Ein Anwalt rief an und fragte mich, ob sein Kundenauktionär das Recht habe, eine Immobilie zurückzuziehen, nachdem er in einer absoluten Auktion ein Gebot für die Immobilie erhalten habe, und ob ich in seinem Fall als Sachverständiger fungieren würde.
Im Allgemeinen lautet die Antwort natürlich: "Nein, das hatte er nicht richtig" Angesichts dieses Angebots kam es innerhalb einer "angemessenen Zeit".
Wir haben hier ausführlich über dieses Thema geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2017/10/30/the-ucc-2-328-sentence-6-of-9/
In diesem Fall wurde jedoch das (Einzel-) Gebot abgegeben eingefahren.
Dann zog sein Kundenauktionär das Eigentum zurück.
Ein anderer Bieter weinte schlecht, weil sein späteres Gebot nicht angenommen wurde und die Immobilie nicht verkauft wurde.
Ich hatte keine guten Nachrichten für diesen Anwalt.
Der UCC 2-328 sagt nicht dass ohne Gebot das Eigentum zurückgezogen werden kann, sondern „es sei denn, es ist kein Gebot gemacht innerhalb einer angemessenen Zeit.
" Das Eigentum kann nicht zurückgezogen werden.
Mit anderen Worten, sobald dieses Angebot abgegeben wurde (und auch wenn es nicht angenommen wurde), erlöschte das gesetzliche Recht, das Eigentum zurückzuziehen.
es erschien in keiner Weise wieder, als der Rückzug vorgenommen wurde.
Eine andere Frage wäre natürlich: "Was wäre, wenn es keine weiteren Gebote gäbe?" Es scheint mir, dass der Auktionator ohne Gebot nach dem Widerruf keine andere Wahl hätte, als das Eigentum zurückzuziehen… solange es für eine angemessene Zeit für weitere Gebote offen war.
Auktionatoren sollten wissen, dass frühere Gebote im Falle eines hohen Rückzugs des Bieters nicht wiederbelebt werden, aber diese Bieter könnten sich dafür entscheiden, erneut zu bieten.
Wir haben hier über das Fehlen von „Wiederbelebungen“ bei Auktionen geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2009/12/09/dont-look-for-a-revival-at-an-auction/
Was passiert, wenn bei einer absoluten Auktion innerhalb einer angemessenen Zeit ein Gebot abgegeben wird? Die Immobilie muss (wenn möglich) an den Meistbietenden verkauft werden.
Das heißt, unabhängig (unabhängig) von einem Rückzug des Bieters.
Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College, Executive Director der Ohio Auction School, Ausbilder an der Designation Academy der National Auctioneers Association und der America's Auction Academy.
Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio für die Ausbildung von Rechtsanwälten zugelassen.
32.776664 -96,796988
Ich habe diesen Anruf mehr oder weniger erwartet.
Während ich dieses Thema viele Male in Klassen in den Vereinigten Staaten besprochen habe, ist es tatsächlich nie in Rechtsstreitigkeiten aufgetaucht… bis jetzt.
Ein Anwalt rief an und fragte mich, ob sein Kundenauktionär das Recht habe, eine Immobilie zurückzuziehen, nachdem er in einer absoluten Auktion ein Gebot für die Immobilie erhalten habe, und ob ich in seinem Fall als Sachverständiger fungieren würde.
Im Allgemeinen lautet die Antwort natürlich: "Nein, das hatte er nicht richtig" Angesichts dieses Angebots kam es innerhalb einer "angemessenen Zeit".
Wir haben hier ausführlich über dieses Thema geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2017/10/30/the-ucc-2-328-sentence-6-of-9/
In diesem Fall wurde jedoch das (Einzel-) Gebot abgegeben eingefahren.
Dann zog sein Kundenauktionär das Eigentum zurück.
Ein anderer Bieter weinte schlecht, weil sein späteres Gebot nicht angenommen wurde und die Immobilie nicht verkauft wurde.
Ich hatte keine guten Nachrichten für diesen Anwalt.
Der UCC 2-328 sagt nicht dass ohne Gebot das Eigentum zurückgezogen werden kann, sondern „es sei denn, es ist kein Gebot gemacht innerhalb einer angemessenen Zeit.
" Das Eigentum kann nicht zurückgezogen werden.
Mit anderen Worten, sobald dieses Angebot abgegeben wurde (und auch wenn es nicht angenommen wurde), erlöschte das gesetzliche Recht, das Eigentum zurückzuziehen.
es erschien in keiner Weise wieder, als der Rückzug vorgenommen wurde.
Eine andere Frage wäre natürlich: "Was wäre, wenn es keine weiteren Gebote gäbe?" Es scheint mir, dass der Auktionator ohne Gebot nach dem Widerruf keine andere Wahl hätte, als das Eigentum zurückzuziehen… solange es für eine angemessene Zeit für weitere Gebote offen war.
Auktionatoren sollten wissen, dass frühere Gebote im Falle eines hohen Rückzugs des Bieters nicht wiederbelebt werden, aber diese Bieter könnten sich dafür entscheiden, erneut zu bieten.
Wir haben hier über das Fehlen von „Wiederbelebungen“ bei Auktionen geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2009/12/09/dont-look-for-a-revival-at-an-auction/
Was passiert, wenn bei einer absoluten Auktion innerhalb einer angemessenen Zeit ein Gebot abgegeben wird? Die Immobilie muss (wenn möglich) an den Meistbietenden verkauft werden.
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