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Was ist ein verpasstes Gebot?

In letzter Zeit wurde viel über „nicht existierende Krawattengebote“ und „verpasste Gebote“ gesprochen.

Was ist ein verpasstes Gebot? Ist es überhaupt ein Gebot? Vielleicht nicht.

Zunächst einige Vertragsgrundlagen in Bezug auf Auktionen: Gebote sind Angebote von Anbietern.

Ein Treffen der Köpfe ist jedoch erforderlich, damit ein Vertrag, der normalerweise und traditionell durch ein Angebot gebildet wird (ein Gebot) und Akzeptanz.

Sobald ein Anbieter ein Angebot (Gebot) abgibt, muss es beim Schiedsrichter (Auktionator) eingehen, um angenommen oder abgelehnt zu werden.

Bei Annahme kommt ein Vertrag zustande.

Betrachten wir nun drei Situationen, die üblicherweise als "verpasstes Gebot" bezeichnet werden:

  1. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und zwei Bieter halten ihre Bieterkarten hoch, oder ein Ringman hat einen anderen Bieter als der Auktionator.
  2. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und wenn der Hammer fällt, kommt ein Gebot für einen höheren Betrag als das aktuelle Gebot.
  3. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und nachdem das "D" sieht, dass ein Bieter offenbar beabsichtigte, mehr als das aktuelle Gebot zu bieten.
  • In Situation 1 würden wir annehmen, dass das Gebot des anderen Bieters kein Gebot ist (kein a gültiges Gebot), die bei einer Wiedereröffnung akzeptiert oder angesprochen werden sollten, da es sich um den gleichen Betrag wie das aktuelle Gebot handelt.

    Kein gültiges Gebot kann durch ein anderes Gebot (Angebot) des gleichen oder eines geringeren Betrags gestört werden.

    zweitens gibt es hier kein „Unentschieden“, da es so etwas nicht gibt.
  • In Situation Nr.

    2 würden wir davon ausgehen, dass das Gebot gemäß UCC 2-328 wiedereröffnet werden kann, da das Gebot "während der Hammer fiel ..." abgegeben wird.

    Dies ist im Wesentlichen das Gesetz in den gesamten Vereinigten Staaten.
  • In Situation 3 würden wir der Meinung sein, dass das Gebot nicht erneut geöffnet werden sollte, da der Hammer bereits gefallen ist.

    Im grundlegenden Vertragsrecht liegt es in der Verantwortung des Anbieters, sein Angebot dem Schiedsrichter bekannt zu machen und nicht umgekehrt.

    Der Auktionator / Verkäufer hat kein Gebot verpasst, sondern der andere Bieter hat nicht geliefert [present] sein Angebot an die Auktionator entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.

Aber viel wichtiger ist, dass wir in den Situationen 1 und 3 glauben, dass dies stattfinden kann offensichtlich unvernünftig Damit der Auktionator / Verkäufer nach dem „D“ wieder öffnen kann, es sei denn, den Gewinnern wird die einseitige Option eingeräumt, ihre Einkäufe für ungültig zu erklären.

Was ist Sauce für die Gans ist Sauce für den Betrachter? Im Wesentlichen ja.

Uns scheint es offensichtlich, dass wenn der Auktionator kann einseitig und ein geschlossenes Angebot ausschließlich unter Umständen wieder zu eröffnen, die außerhalb des geltenden Rechts liegen, so dass dies eindeutig, unverkennbar und selbstverständlich unangemessen ist.

(Siehe Black's Law Dictionary 962 (Bryan A.

Garner, 6.

Aufl., 1990) (zitiert mit Genehmigung von Morgan Buildings & Spas, Inc.

gegen Turn-Key Leasing, Ltd., 97 SW3d 871, 880 (Tex.

App.

5th Dist.

2003))

Was ist also vernünftig? Wenn der Auktionator einen abgeschlossenen „Verkauf“ aus irgendeinem Grund wieder eröffnen kann, sollte der Höchstbietende in der Lage sein, seinen Kaufvertrag einseitig für nichtig zu erklären.

Dies wäre natürlich etwas, das fast kein Auktionator / Verkäufer bevorzugen würde.

Es gibt schon genug "Reue des Käufers" in der Welt, ohne den Käufern ausdrücklich zu erlauben, aus ihren Einkäufen auszusteigen.

Andernfalls besteht die Tendenz, eine Auktion („Los“ gemäß UCC 2-328) nach dem Fall des Hammers wieder zu eröffnen, eindeutig darin, den Preis zu maximieren, was offensichtlich dem Verkäufer zugute kommt.

Untergräbt dies jedoch durch die Wiedereröffnung des Angebots langfristig das Vertrauen in den Prozess und hält es die Bieter davon ab, ihre besten Angebote klar und rechtzeitig abzugeben?

Wenn die Bedingungen besagen, dass der Auktionator das Gebot erneut eröffnen kann (oder wird), wenn ein anderer Bieter einfach glaubt, er oder sie sei der Höchstbietende, was hält jemanden davon ab, auf „Verkauft!“ Zu warten.

und dann ihre Karte hochhalten? Würde eine solche Störung dazu führen, dass der rechtmäßige Käufer das Interesse verliert? Würde eine solche langfristige Störung dazu führen, dass weniger Bieter teilnehmen?

Sind Personen, die zum Käufer erklärt wurden, nur um von einem anderen Bieter verärgert zu werden, enttäuscht? Wahrscheinlich verklagen? Die beiden Fälle, die wir kürzlich zitiert haben (Hoffman gegen Horton, 212 Va.

565, 186 SE2d 79 (Va.

1972) und Callimanopulos gegen Christie's Inc., Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York, 621 F.

Supp.

2d 127 (2009)
) In einem früheren Blog haben Kläger aus genau diesem Grund geklagt, und es gibt nicht viele Rechtsstreitigkeiten - wenn überhaupt -, wenn das Angebot nicht wiedereröffnet wird.

Es scheint, als würde die Wiedereröffnung des Angebots aufgrund eines versäumten Angebots (oder eines so genannten nicht vorhandenen Gebots) nur kurzfristig von Vorteil sein, ist jedoch ansonsten ein Nachteil für die langfristige Position des Verkäufers und führt zu Rechtsstreitigkeiten.

Ironischerweise können genau die Fälle, in denen häufig Auktionatoren vorgeschlagen werden, verpasste und nicht existierende Krawatten wieder eröffnen, warum wir als Auktionatoren vielleicht nicht sollten - wir könnten auch tatsächlich verklagt werden.

Und wenn wir das Gebot aus irgendeinem Grund erneut eröffnen, müssten wir dann nicht alle fair behandeln und das Gebot im selben Auktionsereignis immer wieder und immer wieder öffnen? Wäre eine bessere Politik nicht zu noch nie Öffnen Sie das Gebot erneut als immer Gebot erneut öffnen? Oder eröffnen Auktionatoren ihre Gebote auf launische Weise wieder und garantieren so fast weitere Rechtsstreitigkeiten?

Was ist schließlich mit dieser einen - vielleicht bedeutenden - Eigenschaft? Sagen wir zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 10.500.000 USD? Nehmen wir an, ein Auktionator sagt: "Verkauft!" für 10.500.000 USD und gerade dann kommt ein weiteres Gebot für 10.750.000 USD herein? Weitere 250.000 US-Dollar sind für den Verkäufer zweifellos wesentlich, aber steigen die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit entsprechend dieser Erhöhung? Ich würde es einreichen hat und tut.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.

39.758948 -84,191607

In letzter Zeit wurde viel über „nicht existierende Krawattengebote“ und „verpasste Gebote“ gesprochen.

Was ist ein verpasstes Gebot? Ist es überhaupt ein Gebot? Vielleicht nicht.

Zunächst einige Vertragsgrundlagen in Bezug auf Auktionen: Gebote sind Angebote von Anbietern.

Ein Treffen der Köpfe ist jedoch erforderlich, damit ein Vertrag, der normalerweise und traditionell durch ein Angebot gebildet wird (ein Gebot) und Akzeptanz.

Sobald ein Anbieter ein Angebot (Gebot) abgibt, muss es beim Schiedsrichter (Auktionator) eingehen, um angenommen oder abgelehnt zu werden.

Bei Annahme kommt ein Vertrag zustande.

Betrachten wir nun drei Situationen, die üblicherweise als "verpasstes Gebot" bezeichnet werden:

  1. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und zwei Bieter halten ihre Bieterkarten hoch, oder ein Ringman hat einen anderen Bieter als der Auktionator.
  2. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und wenn der Hammer fällt, kommt ein Gebot für einen höheren Betrag als das aktuelle Gebot.
  3. Der Auktionator sagt: "Verkauft!" und nachdem das "D" sieht, dass ein Bieter offenbar beabsichtigte, mehr als das aktuelle Gebot zu bieten.
  • In Situation 1 würden wir annehmen, dass das Gebot des anderen Bieters kein Gebot ist (kein a gültiges Gebot), die bei einer Wiedereröffnung akzeptiert oder angesprochen werden sollten, da es sich um den gleichen Betrag wie das aktuelle Gebot handelt.

    Kein gültiges Gebot kann durch ein anderes Gebot (Angebot) des gleichen oder eines geringeren Betrags gestört werden.

    zweitens gibt es hier kein „Unentschieden“, da es so etwas nicht gibt.
  • In Situation Nr.

    2 würden wir davon ausgehen, dass das Gebot gemäß UCC 2-328 wiedereröffnet werden kann, da das Gebot "während der Hammer fiel ..." abgegeben wird.

    Dies ist im Wesentlichen das Gesetz in den gesamten Vereinigten Staaten.
  • In Situation 3 würden wir der Meinung sein, dass das Gebot nicht erneut geöffnet werden sollte, da der Hammer bereits gefallen ist.

    Im grundlegenden Vertragsrecht liegt es in der Verantwortung des Anbieters, sein Angebot dem Schiedsrichter bekannt zu machen und nicht umgekehrt.

    Der Auktionator / Verkäufer hat kein Gebot verpasst, sondern der andere Bieter hat nicht geliefert [present] sein Angebot an die Auktionator entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.

Aber viel wichtiger ist, dass wir in den Situationen 1 und 3 glauben, dass dies stattfinden kann offensichtlich unvernünftig Damit der Auktionator / Verkäufer nach dem „D“ wieder öffnen kann, es sei denn, den Gewinnern wird die einseitige Option eingeräumt, ihre Einkäufe für ungültig zu erklären.

Was ist Sauce für die Gans ist Sauce für den Betrachter? Im Wesentlichen ja.

Uns scheint es offensichtlich, dass wenn der Auktionator kann einseitig und ein geschlossenes Angebot ausschließlich unter Umständen wieder zu eröffnen, die außerhalb des geltenden Rechts liegen, so dass dies eindeutig, unverkennbar und selbstverständlich unangemessen ist.

(Siehe Black's Law Dictionary 962 (Bryan A.

Garner, 6.

Aufl., 1990) (zitiert mit Genehmigung von Morgan Buildings & Spas, Inc.

gegen Turn-Key Leasing, Ltd., 97 SW3d 871, 880 (Tex.

App.

5th Dist.

2003))

Was ist also vernünftig? Wenn der Auktionator einen abgeschlossenen „Verkauf“ aus irgendeinem Grund wieder eröffnen kann, sollte der Höchstbietende in der Lage sein, seinen Kaufvertrag einseitig für nichtig zu erklären.

Dies wäre natürlich etwas, das fast kein Auktionator / Verkäufer bevorzugen würde.

Es gibt schon genug "Reue des Käufers" in der Welt, ohne den Käufern ausdrücklich zu erlauben, aus ihren Einkäufen auszusteigen.

Andernfalls besteht die Tendenz, eine Auktion („Los“ gemäß UCC 2-328) nach dem Fall des Hammers wieder zu eröffnen, eindeutig darin, den Preis zu maximieren, was offensichtlich dem Verkäufer zugute kommt.

Untergräbt dies jedoch durch die Wiedereröffnung des Angebots langfristig das Vertrauen in den Prozess und hält es die Bieter davon ab, ihre besten Angebote klar und rechtzeitig abzugeben?

Wenn die Bedingungen besagen, dass der Auktionator das Gebot erneut eröffnen kann (oder wird), wenn ein anderer Bieter einfach glaubt, er oder sie sei der Höchstbietende, was hält jemanden davon ab, auf „Verkauft!“ Zu warten.

und dann ihre Karte hochhalten? Würde eine solche Störung dazu führen, dass der rechtmäßige Käufer das Interesse verliert? Würde eine solche langfristige Störung dazu führen, dass weniger Bieter teilnehmen?

Sind Personen, die zum Käufer erklärt wurden, nur um von einem anderen Bieter verärgert zu werden, enttäuscht? Wahrscheinlich verklagen? Die beiden Fälle, die wir kürzlich zitiert haben (Hoffman gegen Horton, 212 Va.

565, 186 SE2d 79 (Va.

1972) und Callimanopulos gegen Christie's Inc., Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York, 621 F.

Supp.

2d 127 (2009)
) In einem früheren Blog haben Kläger aus genau diesem Grund geklagt, und es gibt nicht viele Rechtsstreitigkeiten - wenn überhaupt -, wenn das Angebot nicht wiedereröffnet wird.

Es scheint, als würde die Wiedereröffnung des Angebots aufgrund eines versäumten Angebots (oder eines so genannten nicht vorhandenen Gebots) nur kurzfristig von Vorteil sein, ist jedoch ansonsten ein Nachteil für die langfristige Position des Verkäufers und führt zu Rechtsstreitigkeiten.

Ironischerweise können genau die Fälle, in denen häufig Auktionatoren vorgeschlagen werden, verpasste und nicht existierende Krawatten wieder eröffnen, warum wir als Auktionatoren vielleicht nicht sollten - wir könnten auch tatsächlich verklagt werden.

Und wenn wir das Gebot aus irgendeinem Grund erneut eröffnen, müssten wir dann nicht alle fair behandeln und das Gebot im selben Auktionsereignis immer wieder und immer wieder öffnen? Wäre eine bessere Politik nicht zu noch nie Öffnen Sie das Gebot erneut als immer Gebot erneut öffnen? Oder eröffnen Auktionatoren ihre Gebote auf launische Weise wieder und garantieren so fast weitere Rechtsstreitigkeiten?

Was ist schließlich mit dieser einen - vielleicht bedeutenden - Eigenschaft? Sagen wir zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 10.500.000 USD? Nehmen wir an, ein Auktionator sagt: "Verkauft!" für 10.500.000 USD und gerade dann kommt ein weiteres Gebot für 10.750.000 USD herein? Weitere 250.000 US-Dollar sind für den Verkäufer zweifellos wesentlich, aber steigen die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit entsprechend dieser Erhöhung? Ich würde es einreichen hat und tut.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.

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