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Vor ungefähr einem Jahr haben wir in einer absoluten Auktion über Selling Choice geschrieben.
Im Wesentlichen haben wir gefragt, ob ein Auktionator die Höchstbietungsauswahl einer Gruppe von Artikeln in einer absoluten Auktion angeboten hat, bei der dieser Bieter einen oder mehrere zu diesem Höchstgebotspreis auswählen kann.
Können die verbleibenden Artikel vom Verkäufer zurückgezogen werden?
Man könnte aufgrund des UCC 2-328 nicht darauf schließen, dass in einer absoluten Auktion ein Artikel, der innerhalb einer angemessenen Zeit ein Gebot erhalten hat, nicht zurückgezogen werden kann.
Haben in unserem Fall, in dem 10 Artikel zur Auswahl stehen und der Höchstbietende 4 nimmt, die anderen 6 natürlich ein Gebot erhalten? Wenn ja, können sie nicht zurückgezogen werden.
Doch woher wissen wir das?
Es scheint, wenn das Gebot bei 5,00 USD begonnen und bis zu 50,00 USD fortgesetzt hätte, könnte man zu dem Schluss kommen, dass der Bieter von 5,00 USD sie alle angenommen hätte… und wenn ja, schließen wir, dass alle 10 ein Gebot erhalten haben?
Aber wir haben keinen Beweis dafür.
Selbst wenn der 5,00-Dollar-Bieter später sagte, er hätte sie alle genommen, hätte er es zu diesem Zeitpunkt vielleicht tatsächlich nicht getan?
Okay, okay ...
was ist, wenn er zu der Zeit sagte, er biete $ 5,00, sagte er, "Ich biete $ 5,00 und ich werde sie alle nehmen!?" Nimmt er tatsächlich alle 10 nach den 5, 10 oder 15 Sekunden nach seiner Verkündigung und der Ankündigung des Auktionators: "Verkauft!?"
Schauen wir uns das anders an.
Was wäre, wenn wir unter „Verkaufswahl“ den Verkauf eines Wahlrechts und nicht eines bestimmten Artikels verstehen würden? Mit anderen Worten, es werden keine Artikel angeboten - nur ein Recht wird angeboten.
Wenn dann der Höchstbietende das Wahlrecht erhält und 4 wählt, könnten die anderen 6 tatsächlich zurückgezogen werden, da sie nie angeboten wurden?
Unter der Annahme, dass nur eines angeboten wird - das Wahlrecht - und dieses Wahlrecht kann nicht zurückgezogen werden, nachdem ein Angebot innerhalb einer angemessenen Frist eingegangen ist…
Ich bin jedoch nicht überzeugt.
Es scheint mir, dass die Verkaufswahl all diese 10 Artikel anbietet… da der Höchstbietende einen der 10 auswählen kann.
Wenn der Höchstbietende 4 nimmt und die verbleibenden 6 zurückgezogen werden, würde nur ein verärgerter Bieter die Klage einreichen , "Ich habe auf diese anderen 6 geboten, und doch wurden sie zurückgezogen."
Meine Empfehlung für Auktionatoren, die Artikel absolut verkaufen, ist, keine Artikel in irgendeiner Weise anzubieten, für die der Verkäufer das Widerrufsrecht behalten möchte, nachdem Gebote abgegeben wurden.
Natürlich behält sich der Verkäufer das Widerrufsrecht vor, wenn innerhalb einer angemessenen Frist kein Gebot abgegeben wird - und wir sind der Meinung, dass der Schwerpunkt auf „kein Gebot“ liegen sollte.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.
Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.
Er ist Lehrbeauftragter am Columbus State Community College und Executive Director der Ohio Auction School.
39.865980 -82,896300
Vor ungefähr einem Jahr haben wir in einer absoluten Auktion über Selling Choice geschrieben.
Im Wesentlichen haben wir gefragt, ob ein Auktionator die Höchstbietungsauswahl einer Gruppe von Artikeln in einer absoluten Auktion angeboten hat, bei der dieser Bieter einen oder mehrere zu diesem Höchstgebotspreis auswählen kann.
Können die verbleibenden Artikel vom Verkäufer zurückgezogen werden?
Man könnte aufgrund des UCC 2-328 nicht darauf schließen, dass in einer absoluten Auktion ein Artikel, der innerhalb einer angemessenen Zeit ein Gebot erhalten hat, nicht zurückgezogen werden kann.
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Aber wir haben keinen Beweis dafür.
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Okay, okay ...
was ist, wenn er zu der Zeit sagte, er biete $ 5,00, sagte er, "Ich biete $ 5,00 und ich werde sie alle nehmen!?" Nimmt er tatsächlich alle 10 nach den 5, 10 oder 15 Sekunden nach seiner Verkündigung und der Ankündigung des Auktionators: "Verkauft!?"
Schauen wir uns das anders an.
Was wäre, wenn wir unter „Verkaufswahl“ den Verkauf eines Wahlrechts und nicht eines bestimmten Artikels verstehen würden? Mit anderen Worten, es werden keine Artikel angeboten - nur ein Recht wird angeboten.
Wenn dann der Höchstbietende das Wahlrecht erhält und 4 wählt, könnten die anderen 6 tatsächlich zurückgezogen werden, da sie nie angeboten wurden?
Unter der Annahme, dass nur eines angeboten wird - das Wahlrecht - und dieses Wahlrecht kann nicht zurückgezogen werden, nachdem ein Angebot innerhalb einer angemessenen Frist eingegangen ist…
Ich bin jedoch nicht überzeugt.
Es scheint mir, dass die Verkaufswahl all diese 10 Artikel anbietet… da der Höchstbietende einen der 10 auswählen kann.
Wenn der Höchstbietende 4 nimmt und die verbleibenden 6 zurückgezogen werden, würde nur ein verärgerter Bieter die Klage einreichen , "Ich habe auf diese anderen 6 geboten, und doch wurden sie zurückgezogen."
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