Daxdi now accepts payments with Bitcoin

Einige Implikationen des UCC 2-328

Es sind nur 254 Wörter… vier Absätze… neun Sätze: in gewissem Sinne eine bemerkenswerte Schrift von lobenswerter Kürze.

Andernfalls wird jeden Tag in Gerichten in den Vereinigten Staaten auf dieselben kurzen 254 Wörter verwiesen.

Die Auswirkungen des UCC 2-328 sind weit verbreitet.

Wir haben ausführlich über den UCC 2-328 und vor allem über die 15 am meisten missverstandenen Dinge über den UCC 2-328 hier geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2013/09/02/the-15-most- missverstandene-Dinge-über-die-Ucc-2-328 /

Außerdem haben wir über die 13 Dinge geschrieben, die der UCC 2-328 hier nicht ganz beantwortet: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2015/03/18/13-things-the-ucc-2-328-doesnt- ziemlich antworten /

Als ich durch das Land gereist bin, um namhaften Anwälten bei bedeutenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Auktionen / Auktionatoren zu helfen, habe ich miterlebt, wie diese Anwälte erfolgreich argumentierten, dass der UCC 2-328 (zum Beispiel) Folgendes vorsieht:

  1. Außer in Louisiana wird die Auktion wahrscheinlich als "mit Reserve" betrachtet, es sei denn, die Wörter "ohne Reserve", "keine Reserven" oder "absolut" werden verwendet.

  2. Es gibt nur zwei Arten von Auktionen, und daher können Auktionatoren nur mit Verkäufern einen Vertrag über die Durchführung einer dieser beiden Arten abschließen.

    Eine solche Werbung kann nur darauf hinweisen, dass die Immobilie auf eine dieser beiden Arten verkauft wird.
  3. Der Auktionator kann (oder muss auf Anweisung des Verkäufers) Eigentum von einer Auktion mit Vorbehalt zurückziehen Jederzeit vor dem "Abschluss des Verkaufs".
  4. Der Auktionator kann (oder muss auf Anweisung des Verkäufers) Eigentum von einer Auktion ohne Vorbehalt zurückziehen Jederzeit bevor die Immobilie zum Verkauf angeboten wird oder wenn innerhalb einer angemessenen Zeit kein Gebot eingeht, bis zum „Wettbewerb des Verkaufs“.
  5. Der Auktionator ist nicht verpflichtet, ein von einem Bieter erhaltenes Gebot anzunehmen - außer einem höheres Gebot bei einer Auktion ohne Vorbehalt vor dem "Wettbewerb des Verkaufs".
  6. Es gibt weder ein Unentschieden noch eine Wiedereröffnung für nur zwei Bieter.

    Das Gebot kann nur aufgrund eines eingehenden Gebots wiedereröffnet werden "Während der Hammer in Annahme eines vorherigen Angebots fällt" Eine anderweitige Beschränkung des Gebots auf diese beiden Bieter verstößt gegen die Treuhandverantwortung.

Wir zitieren diese Beispiele, um die weitreichenden Auswirkungen des UCC 2-328 auf Gerichtsverfahren zu zeigen, die von hochqualifizierten Rechtsanwälten angeboten werden.

Es ist oft nicht genau das, was der UCC 2-328 sagt, sondern was es in Kombination mit üblicher Praxis, Agenturpflichten und dergleichen impliziert.

Wir werden weiterhin an die Auktionsgemeinschaft berichten - wie es uns möglich ist, unter Wahrung der Vertraulichkeit - Was wir in den verschiedenen Gerichtsverfahren sehen, für die wir uns beraten ...

was uns Auktionatoren hoffentlich dabei helfen kann, solche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.

28.538335 -81,379236

Es sind nur 254 Wörter… vier Absätze… neun Sätze: in gewissem Sinne eine bemerkenswerte Schrift von lobenswerter Kürze.

Andernfalls wird jeden Tag in Gerichten in den Vereinigten Staaten auf dieselben kurzen 254 Wörter verwiesen.

Die Auswirkungen des UCC 2-328 sind weit verbreitet.

Wir haben ausführlich über den UCC 2-328 und vor allem über die 15 am meisten missverstandenen Dinge über den UCC 2-328 hier geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2013/09/02/the-15-most- missverstandene-Dinge-über-die-Ucc-2-328 /

Außerdem haben wir über die 13 Dinge geschrieben, die der UCC 2-328 hier nicht ganz beantwortet: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2015/03/18/13-things-the-ucc-2-328-doesnt- ziemlich antworten /

Als ich durch das Land gereist bin, um namhaften Anwälten bei bedeutenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Auktionen / Auktionatoren zu helfen, habe ich miterlebt, wie diese Anwälte erfolgreich argumentierten, dass der UCC 2-328 (zum Beispiel) Folgendes vorsieht:

  1. Außer in Louisiana wird die Auktion wahrscheinlich als "mit Reserve" betrachtet, es sei denn, die Wörter "ohne Reserve", "keine Reserven" oder "absolut" werden verwendet.

  2. Es gibt nur zwei Arten von Auktionen, und daher können Auktionatoren nur mit Verkäufern einen Vertrag über die Durchführung einer dieser beiden Arten abschließen.

    Eine solche Werbung kann nur darauf hinweisen, dass die Immobilie auf eine dieser beiden Arten verkauft wird.
  3. Der Auktionator kann (oder muss auf Anweisung des Verkäufers) Eigentum von einer Auktion mit Vorbehalt zurückziehen Jederzeit vor dem "Abschluss des Verkaufs".
  4. Der Auktionator kann (oder muss auf Anweisung des Verkäufers) Eigentum von einer Auktion ohne Vorbehalt zurückziehen Jederzeit bevor die Immobilie zum Verkauf angeboten wird oder wenn innerhalb einer angemessenen Zeit kein Gebot eingeht, bis zum „Wettbewerb des Verkaufs“.
  5. Der Auktionator ist nicht verpflichtet, ein von einem Bieter erhaltenes Gebot anzunehmen - außer einem höheres Gebot bei einer Auktion ohne Vorbehalt vor dem "Wettbewerb des Verkaufs".
  6. Es gibt weder ein Unentschieden noch eine Wiedereröffnung für nur zwei Bieter.

    Das Gebot kann nur aufgrund eines eingehenden Gebots wiedereröffnet werden "Während der Hammer in Annahme eines vorherigen Angebots fällt" Eine anderweitige Beschränkung des Gebots auf diese beiden Bieter verstößt gegen die Treuhandverantwortung.

Wir zitieren diese Beispiele, um die weitreichenden Auswirkungen des UCC 2-328 auf Gerichtsverfahren zu zeigen, die von hochqualifizierten Rechtsanwälten angeboten werden.

Es ist oft nicht genau das, was der UCC 2-328 sagt, sondern was es in Kombination mit üblicher Praxis, Agenturpflichten und dergleichen impliziert.

Wir werden weiterhin an die Auktionsgemeinschaft berichten - wie es uns möglich ist, unter Wahrung der Vertraulichkeit - Was wir in den verschiedenen Gerichtsverfahren sehen, für die wir uns beraten ...

was uns Auktionatoren hoffentlich dabei helfen kann, solche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.

28.538335 -81,379236

Daxdi

Daxdi.com Cookies

Auf Daxdi.com verwenden wir Cookies (technische und Profil-Cookies, sowohl eigene als auch Cookies von Drittanbietern), um Ihnen ein besseres Online-Erlebnis zu bieten und um Ihnen personalisierte Online-Werbung entsprechend Ihren Präferenzen zu senden. Wenn Sie Weiter wählen oder auf Inhalte auf unserer Website zugreifen, ohne Ihre Auswahl zu personalisieren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Für weitere Informationen über unsere Cookie-Richtlinie und wie Sie Cookies ablehnen können

Zugang hier.

Voreinstellungen

Weiter