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Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten legt die allgemeinen Voraussetzungen für das Ansehen fest.
Wenn wir hier in unserem Kontext stehen, meinen wir: "Wer hat ein legitimes Recht, ...
einen Auktionator zu verklagen?"
In einer etwas neueren Diskussion über die Eröffnung eines sogenannten nicht existierenden „Krawattenangebots“ unter Missachtung des UCC 2-328, des Vertragsrechts und der üblichen Rechtspraxis wurde die Frage von Stehen wurde materiell.
Zum Beispiel sagt ein Auktionator: "Verkauft!" und zeigt auf seinen Bieter Nr.
128, wenn ein anderer Bieter seine Bieterkarte hochhält (Nr.
410.).
Der Auktionator kommt zu dem Schluss, dass er ein sogenanntes „Krawattengebot“ hat, und öffnet das Gebot erneut.
Unsere Frage, die wir hoffentlich beantworten können, ist, ob Auktionatoren dies tun sollten oder nicht nicht Öffnen Sie das Gebot erneut, um zu verhindern, dass der Käufer (Nr.
128) uns verklagt, oder öffnen Sie das Gebot erneut, damit der andere Bieter (Nr.
410) uns nicht verklagt, obwohl klar ist, dass es kein Unentschieden gibt: https: / /mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2016/07/28/terms-which-say-there-are-tie-bids/
Natürlich kann praktisch jeder jeden verklagen.
Die Gerichte prüfen jedoch die Stellung, bevor sie mit diesen Fällen fortfahren.
Fehlt dem Kläger das Ansehen, wird die Klage üblicherweise abgewiesen.
Die Stellung ergibt sich aus Artikel III der Verfassung und wird vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten wie folgt definiert.
Das irreduzible konstitutionelle Minimum an Stehen enthält drei Elemente, die sich beziehen Lujan v.
Defenders of Wildlife, 504, US 555, 560–61 (1992)::
Wenn unser Auktionator hier # 128 im Vertrag behält und dem Bieter # 410 das Recht verweigert, weiter zu bieten, hätte # 410 dann Stellung? Wenn unser Auktionator das Gebot erneut eröffnet hätte, damit # 410 bieten kann, hätte # 128 dann gestanden?
Tatsächlich gibt uns der UCC 2-328 einen Hinweis auf die Antwort.
In der UCC 2-328 (4) wo „Wenn der Auktionator wissentlich ein Gebot im Namen des Verkäufers erhält oder der Verkäufer ein solches Gebot abgibt oder beschafft und nicht mitgeteilt wurde, dass die Freiheit für ein solches Gebot vorbehalten ist, kann der Käufer nach seiner Wahl den Verkauf vermeiden oder die Ware bei annehmen den Preis des letzten Gebots von Treu und Glauben vor Abschluss des Verkaufs.
“ Es ist der „Käufer“, der Rückgriff hat, nicht irgendein Bieter.
In unzähligen mittlerweile berühmten Klagen wie Hoffman v.
Horton, 212 Va.
565, 186 SE2d 79 (Va.
1972) und Callimanopulos gegen Christie's Inc., Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York, 621 F.
Supp.
2d 127 (2009)ist der Kläger der Bieter, der zum Käufer erklärt wurde, nur um den Auktionator diesen Vertrag wieder öffnen (nichtig) zu lassen; Diese Fälle sind nicht nur für ihre Schlussfolgerungen wichtig, sondern auch für diejenigen, die Stellung hatten - genau die Bieter, deren Angebote ungültig waren.
In ähnlicher Weise im wegweisenden Fall von John M.
Drew gegen John Deere Company aus Syrakus, 01.07.63, Oberster Gerichtshof von New York, Berufungsabteilung, Vierte AbteilungDas Ansehen des Klägers (Mr.
Drew) wurde befragt, da er nicht der Käufer war.
Mit anderen Worten, die Kläger scheinen viel häufiger unsere Nummer 128 zu sein - und selten, wenn überhaupt, unsere Nummer 410.
Könnte ein Verkäufer einen Auktionator wegen Wiedereröffnung eines Gebots verklagen? Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage geringer, wenn der Auktionator das Gebot erneut eröffnet.
Wenn die Wiedereröffnung die Wahrscheinlichkeit einer Klage des legitimen Höchstbieters erhöht, rettet die Wiedereröffnung dann nicht den Verkäufer davor, in einer ähnlichen Klage Angeklagter zu sein? Und ist es nicht unsere Aufgabe als Auktionatoren, unsere Kunden zu schützen? Es ist.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.
37,774929 -122.419416
San Francisco, Kalifornien, USA
Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten legt die allgemeinen Voraussetzungen für das Ansehen fest.
Wenn wir hier in unserem Kontext stehen, meinen wir: "Wer hat ein legitimes Recht, ...
einen Auktionator zu verklagen?"
In einer etwas neueren Diskussion über die Eröffnung eines sogenannten nicht existierenden „Krawattenangebots“ unter Missachtung des UCC 2-328, des Vertragsrechts und der üblichen Rechtspraxis wurde die Frage von Stehen wurde materiell.
Zum Beispiel sagt ein Auktionator: "Verkauft!" und zeigt auf seinen Bieter Nr.
128, wenn ein anderer Bieter seine Bieterkarte hochhält (Nr.
410.).
Der Auktionator kommt zu dem Schluss, dass er ein sogenanntes „Krawattengebot“ hat, und öffnet das Gebot erneut.
Unsere Frage, die wir hoffentlich beantworten können, ist, ob Auktionatoren dies tun sollten oder nicht nicht Öffnen Sie das Gebot erneut, um zu verhindern, dass der Käufer (Nr.
128) uns verklagt, oder öffnen Sie das Gebot erneut, damit der andere Bieter (Nr.
410) uns nicht verklagt, obwohl klar ist, dass es kein Unentschieden gibt: https: / /mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2016/07/28/terms-which-say-there-are-tie-bids/
Natürlich kann praktisch jeder jeden verklagen.
Die Gerichte prüfen jedoch die Stellung, bevor sie mit diesen Fällen fortfahren.
Fehlt dem Kläger das Ansehen, wird die Klage üblicherweise abgewiesen.
Die Stellung ergibt sich aus Artikel III der Verfassung und wird vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten wie folgt definiert.
Das irreduzible konstitutionelle Minimum an Stehen enthält drei Elemente, die sich beziehen Lujan v.
Defenders of Wildlife, 504, US 555, 560–61 (1992)::
Wenn unser Auktionator hier # 128 im Vertrag behält und dem Bieter # 410 das Recht verweigert, weiter zu bieten, hätte # 410 dann Stellung? Wenn unser Auktionator das Gebot erneut eröffnet hätte, damit # 410 bieten kann, hätte # 128 dann gestanden?
Tatsächlich gibt uns der UCC 2-328 einen Hinweis auf die Antwort.
In der UCC 2-328 (4) wo „Wenn der Auktionator wissentlich ein Gebot im Namen des Verkäufers erhält oder der Verkäufer ein solches Gebot abgibt oder beschafft und nicht mitgeteilt wurde, dass die Freiheit für ein solches Gebot vorbehalten ist, kann der Käufer nach seiner Wahl den Verkauf vermeiden oder die Ware bei annehmen den Preis des letzten Gebots von Treu und Glauben vor Abschluss des Verkaufs.
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Supp.
2d 127 (2009)ist der Kläger der Bieter, der zum Käufer erklärt wurde, nur um den Auktionator diesen Vertrag wieder öffnen (nichtig) zu lassen; Diese Fälle sind nicht nur für ihre Schlussfolgerungen wichtig, sondern auch für diejenigen, die Stellung hatten - genau die Bieter, deren Angebote ungültig waren.
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Drew) wurde befragt, da er nicht der Käufer war.
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