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Ich habe über 30 Jahre Auktionsrecht und übliche Praxis studiert.
Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht über das Thema nachdenke.
Insbesondere haben wir uns eingehend mit Gerichtsverfahren befasst, die die Auktionsbranche betrafen und in vielen Fällen Präzedenzfälle darstellten.
Wir bieten eine Klasse mit dem Titel "Auktionsurteile" an, die wir in den gesamten USA präsentiert haben.
Weitere Details zu dieser und anderen Klassen finden Sie hier: https://teachingauctioneers.com/available-seminars-2/
Jeder Gerichtsfall mit dem genannten Wort „Auktion“ bietet jedoch nicht unbedingt einen Präzedenzfall.
Daher ist eine sorgfältige Analyse erforderlich, und Auktionatoren sollten dies auch erwarten.
Vor kurzem gab es einen etwas überraschenden Vorschlag, dass Auktionatoren dem UCC 2-328 trotzen (und ihn gemäß 1-302 ändern) und / oder absolut entgegengesetzte Geschäftsbedingungen schreiben und durchsetzen können.
Diese Kampagne konzentrierte sich auf sogenannte „Krawattengebote“ und darauf, was Auktionatoren dagegen tun können und sollten.
Infolgedessen zitieren die Befürworter des Kreuzzugs „Tie-Bid“ Gerichtsverfahren, um ihre Theorie zu unterstützen.
Die zwei spezifischen Fälle, die wiederholt erwähnt wurden, sind diese:
Beide Fälle wurden festgestellt, wenn ein Argument für die Wiedereröffnung eines sogenannten Krawattengebots erforderlich ist.
Im Wesentlichen sehe ich Folgendes "Sehen Sie, in Callimanopulos ..." oder "Sehen Sie, in Hoffman ..." Die Gerichte genehmigten die Wiedereröffnung von Krawattenangeboten.
Hier hoffen wir, den Rekord gerade zu stellen; beide Fälle sind interessant, aber weder autorisiert oder sanktioniert diese Art der Wiedereröffnung.
Beim Lesen dieser beiden Zusammenfassungen ist zu beachten, dass der UCC 2-328 Folgendes sagt:
Als solches muss das Gebot nur sein gemacht, weder anerkannt noch akzeptiert - nur gemacht (angeboten, ausgeschrieben.)
Im Callimanopulos gegen Christie's Inc. Dies scheinen die Fakten zu sein:
Im Hoffman v.
Horton Dies scheinen die Fakten zu sein:
Es ist faszinierend, dass in der Eventualität „Pro-Tie-Bid“ zwei Fälle angeführt werden, in denen beide den UCC 2-328 als Standard erwähnen und sich an seine Kernabhandlung halten, damit der Auktionator nach eigenem Ermessen das Gebot erneut eröffnen kann.
Weder in Callimanopulos gegen Christie's Inc. Noch Hoffman v.
Horton ist das Thema ein "Unentschieden Gebot".
In beiden Fällen gab es nur einen Bieter beim Auktionator und in keinem Fall wurde gleichzeitig ein anderer Bieter anerkannt.
Noch wichtiger ist, dass in beiden Fällen ein Gebot abgegeben wurde "Während der Hammer fällt, um ein vorheriges Gebot anzunehmen." Dies ist genau das, was der UCC 2-328 anspricht, und gibt dem Auktionator das Ermessen, das Gebot erneut zu eröffnen oder die Waren zu deklarieren [property] verkauft unter dem Gebot, auf das der Hammer fiel.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.
40.712784 -74.005941
New York, NY, USA
Ich habe über 30 Jahre Auktionsrecht und übliche Praxis studiert.
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Insbesondere haben wir uns eingehend mit Gerichtsverfahren befasst, die die Auktionsbranche betrafen und in vielen Fällen Präzedenzfälle darstellten.
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Daher ist eine sorgfältige Analyse erforderlich, und Auktionatoren sollten dies auch erwarten.
Vor kurzem gab es einen etwas überraschenden Vorschlag, dass Auktionatoren dem UCC 2-328 trotzen (und ihn gemäß 1-302 ändern) und / oder absolut entgegengesetzte Geschäftsbedingungen schreiben und durchsetzen können.
Diese Kampagne konzentrierte sich auf sogenannte „Krawattengebote“ und darauf, was Auktionatoren dagegen tun können und sollten.
Infolgedessen zitieren die Befürworter des Kreuzzugs „Tie-Bid“ Gerichtsverfahren, um ihre Theorie zu unterstützen.
Die zwei spezifischen Fälle, die wiederholt erwähnt wurden, sind diese:
Beide Fälle wurden festgestellt, wenn ein Argument für die Wiedereröffnung eines sogenannten Krawattengebots erforderlich ist.
Im Wesentlichen sehe ich Folgendes "Sehen Sie, in Callimanopulos ..." oder "Sehen Sie, in Hoffman ..." Die Gerichte genehmigten die Wiedereröffnung von Krawattenangeboten.
Hier hoffen wir, den Rekord gerade zu stellen; beide Fälle sind interessant, aber weder autorisiert oder sanktioniert diese Art der Wiedereröffnung.
Beim Lesen dieser beiden Zusammenfassungen ist zu beachten, dass der UCC 2-328 Folgendes sagt:
Als solches muss das Gebot nur sein gemacht, weder anerkannt noch akzeptiert - nur gemacht (angeboten, ausgeschrieben.)
Im Callimanopulos gegen Christie's Inc. Dies scheinen die Fakten zu sein:
Im Hoffman v.
Horton Dies scheinen die Fakten zu sein:
Es ist faszinierend, dass in der Eventualität „Pro-Tie-Bid“ zwei Fälle angeführt werden, in denen beide den UCC 2-328 als Standard erwähnen und sich an seine Kernabhandlung halten, damit der Auktionator nach eigenem Ermessen das Gebot erneut eröffnen kann.
Weder in Callimanopulos gegen Christie's Inc. Noch Hoffman v.
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In beiden Fällen gab es nur einen Bieter beim Auktionator und in keinem Fall wurde gleichzeitig ein anderer Bieter anerkannt.
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