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Dieses Telefonat begann mehr oder weniger mit einer Frage… "Kann mein Auktionator einfach weggehen?" "Verlassen?" Meine Antwort, nachdem ich mehr Informationen erhalten hatte, war: "Wahrscheinlich."
Auktionatoren sind Agenten für ihre Verkäufer.
Als solche können sie auf ihre festgelegten Pflichten verzichten (kündigen, aufgeben).
Wie Rechtsanwalt Lee D.
Stimmel in seinem Blog feststellt, könnte ein Auktionator im Grunde genommen andere Aspekte berücksichtigen, "weggehen." https://www.stimmel-law.com/de/articles/agency-basic-law
Insbesondere sagt Herr Stimmel:
Normalerweise kann ein Agent auf die Agenturbeziehung verzichten, indem er den Auftraggeber ausdrücklich mündlich oder schriftlich benachrichtigt.
Die Einstellung aller Beziehungen eines Agenten zum Auftraggeber und die Aufgabe durch den Agenten kann als Verzicht behandelt werden.
Eine bloße Verletzung von Anweisungen durch den Agenten stellt jedoch keinen Verzicht dar und kann den Agenten der Haftung für Pflichtverletzungen aussetzen.
In solchen Situationen, in denen der Auktionator grundsätzlich sagt: "Mir reicht es …" Es gibt wahrscheinlich besser strukturierte Lösungen.
Setzen Sie sich vielleicht mit Ihrem Verkäufer zusammen, erklären Sie die Situation und schlagen Sie sogar eine Lösung vor, wie zum Beispiel die Übernahme durch einen anderen Auktionator.
Es könnte auch vertragliche Pflichten und damit verbundene unfertige Geschäfte geben, die könnten Schadenersatz; solch ein Schaden könnten zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Daher ist die gegenseitige Zustimmung eine viel bessere Grundlage für die Beendigung einer Agenturbeziehung.
Darüber hinaus wäre es nicht ratsam, bei einem wesentlichen Teil des Auktionsprozesses nicht mehr jemandes Auktionator zu sein - beispielsweise würde die Vermarktung der Auktion, die Einrichtung des gesamten Eigentums, die Eröffnung der Auktion und das anschließende Weggehen ein nahezu unverantwortliches Verhalten darstellen.
Ein Streit vor Gericht könnte fragen, ob der „weggegangene Auktionator“ den in der Auktionsbranche üblichen Sorgfaltsstandard bietet.
Ich kann darauf antworten - das Weggehen liegt unter dem normalen Standard und wir haben hier über den Pflegestandard geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2019/01/09/auctioneers-and-the-standard-of-care/
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wenn Sie Verkäufer sind und Ihr Auktionator kurz vor Abschluss und Abwicklung der Auktion kündigt, dies wahrscheinlich möglich ist, Sie jedoch die Möglichkeit haben, Schadensersatz zu verlangen (vor allem wenn es vollständig ist, aber nie erledigt) wenn Sie tatsächlich durch diese spezifische Handlung geschädigt werden.
Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College, Executive Director der Ohio Auction School, Ausbilder an der Designation Academy der National Auctioneers Association und der America's Auction Academy.
Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio für die Ausbildung von Rechtsanwälten zugelassen.
Dieses Telefonat begann mehr oder weniger mit einer Frage… "Kann mein Auktionator einfach weggehen?" "Verlassen?" Meine Antwort, nachdem ich mehr Informationen erhalten hatte, war: "Wahrscheinlich."
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Als solche können sie auf ihre festgelegten Pflichten verzichten (kündigen, aufgeben).
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Stimmel in seinem Blog feststellt, könnte ein Auktionator im Grunde genommen andere Aspekte berücksichtigen, "weggehen." https://www.stimmel-law.com/de/articles/agency-basic-law
Insbesondere sagt Herr Stimmel:
Normalerweise kann ein Agent auf die Agenturbeziehung verzichten, indem er den Auftraggeber ausdrücklich mündlich oder schriftlich benachrichtigt.
Die Einstellung aller Beziehungen eines Agenten zum Auftraggeber und die Aufgabe durch den Agenten kann als Verzicht behandelt werden.
Eine bloße Verletzung von Anweisungen durch den Agenten stellt jedoch keinen Verzicht dar und kann den Agenten der Haftung für Pflichtverletzungen aussetzen.
In solchen Situationen, in denen der Auktionator grundsätzlich sagt: "Mir reicht es …" Es gibt wahrscheinlich besser strukturierte Lösungen.
Setzen Sie sich vielleicht mit Ihrem Verkäufer zusammen, erklären Sie die Situation und schlagen Sie sogar eine Lösung vor, wie zum Beispiel die Übernahme durch einen anderen Auktionator.
Es könnte auch vertragliche Pflichten und damit verbundene unfertige Geschäfte geben, die könnten Schadenersatz; solch ein Schaden könnten zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Daher ist die gegenseitige Zustimmung eine viel bessere Grundlage für die Beendigung einer Agenturbeziehung.
Darüber hinaus wäre es nicht ratsam, bei einem wesentlichen Teil des Auktionsprozesses nicht mehr jemandes Auktionator zu sein - beispielsweise würde die Vermarktung der Auktion, die Einrichtung des gesamten Eigentums, die Eröffnung der Auktion und das anschließende Weggehen ein nahezu unverantwortliches Verhalten darstellen.
Ein Streit vor Gericht könnte fragen, ob der „weggegangene Auktionator“ den in der Auktionsbranche üblichen Sorgfaltsstandard bietet.
Ich kann darauf antworten - das Weggehen liegt unter dem normalen Standard und wir haben hier über den Pflegestandard geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2019/01/09/auctioneers-and-the-standard-of-care/
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