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Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 7 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser siebte Satz:
In beiden Fällen kann ein Bieter sein Gebot bis zur Ankündigung des Auktionators zum Abschluss des Verkaufs zurückziehen, aber durch den Widerruf eines Bieters wird kein vorheriges Gebot wiederbelebt.
Was als ziemlich einfacher Satz erscheinen mag, kann durchaus etwas von diesem Licht auf mehr als nur das Thema werfen "Rückzug." Das Wort "Bieter" wird hier zuerst verwendet und ist singulär (zusammen mit "Gebot"), was bedeutet, dass es anscheinend nur einen gibt (keine Bindungen?) Und darüber hinaus alles [previous] Gebote sind weg ...
existieren nicht.
Insbesondere wenn der Höchstbietende sein Gebot zurückzieht (zurückzieht), gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Gebote.
Wenn beispielsweise ein Bieter 1.000.000 USD bietet und der nächste Bieter 1.100.000 USD bietet und dann sein Gebot von 1.100.000 USD zurückzieht, ist der Bieter von 1.000.000 USD nicht wieder dabei (nicht wiederbelebt.)
Sobald dieses Gebot für 1.100.000 USD abgegeben wurde, erlischt das Gebot für 1.000.000 USD.
Dieser vorherige Bieter hat keinen Vertrag mit dem Verkäufer, wie alle anderen Bieter mit Ausnahme des Höchstbietenden.
Dieser vorherige Bieter - oder ein anderer Bieter - könnte es jedoch sein [again] der Höchstbietende bei 1.000.000 USD, falls gewünscht; Dies ist in der Regel der Vorschlag des Auktionators nach einem Rückzug.
Ferner könnte ein Rückzug erfolgen "Während der Hammer fällt ...?" Wir denken so, besonders wegen der Verwendung der Wörter in diesem Satz "Abschluss des Verkaufs." Auch im Hinblick auf das Recht des Auktionators, im selben Zeitraum wieder zu eröffnen, erscheint es gerecht.
Wir haben hier mehr darüber geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2011/12/11/retraction-made-while-the-hammer-is-falling/
Schließlich beginnt dieser Satz mit "In beiden Fällen …" was darauf hinweist, dass es unerheblich ist, ob die Auktion mit oder ohne Reserve stattfindet.
Mit anderen Worten, bei jeder Auktion kann der Höchstbietende sein Gebot vor Abschluss des Verkaufs zurückziehen.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School, Dozent an der Designation Academy der National Auctioneers Association und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.
Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 7 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser siebte Satz:
In beiden Fällen kann ein Bieter sein Gebot bis zur Ankündigung des Auktionators zum Abschluss des Verkaufs zurückziehen, aber durch den Widerruf eines Bieters wird kein vorheriges Gebot wiederbelebt.
Was als ziemlich einfacher Satz erscheinen mag, kann durchaus etwas von diesem Licht auf mehr als nur das Thema werfen "Rückzug." Das Wort "Bieter" wird hier zuerst verwendet und ist singulär (zusammen mit "Gebot"), was bedeutet, dass es anscheinend nur einen gibt (keine Bindungen?) Und darüber hinaus alles [previous] Gebote sind weg ...
existieren nicht.
Insbesondere wenn der Höchstbietende sein Gebot zurückzieht (zurückzieht), gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Gebote.
Wenn beispielsweise ein Bieter 1.000.000 USD bietet und der nächste Bieter 1.100.000 USD bietet und dann sein Gebot von 1.100.000 USD zurückzieht, ist der Bieter von 1.000.000 USD nicht wieder dabei (nicht wiederbelebt.)
Sobald dieses Gebot für 1.100.000 USD abgegeben wurde, erlischt das Gebot für 1.000.000 USD.
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Ferner könnte ein Rückzug erfolgen "Während der Hammer fällt ...?" Wir denken so, besonders wegen der Verwendung der Wörter in diesem Satz "Abschluss des Verkaufs." Auch im Hinblick auf das Recht des Auktionators, im selben Zeitraum wieder zu eröffnen, erscheint es gerecht.
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Schließlich beginnt dieser Satz mit "In beiden Fällen …" was darauf hinweist, dass es unerheblich ist, ob die Auktion mit oder ohne Reserve stattfindet.
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