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Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 6 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser sechste Satz:
Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann dieser Artikel oder dieses Los nicht zurückgezogen werden, nachdem der Auktionator Gebote für einen Artikel oder ein Los angefordert hat, es sei denn, innerhalb einer angemessenen Frist wird kein Gebot abgegeben.
Wie geschrieben, ist dieser sechste Satz ziemlich klar.
Bei einer (absoluten) Auktion ohne Vorbehalt kann eine bestimmte Immobilie vor dem Verkauf von der Auktion zurückgezogen werden oder wenn sie angeboten wird und innerhalb einer angemessenen Zeit kein Gebot abgegeben wird.
Sobald eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird, muss sie daher für (nur weniger als) eine angemessene Zeit zum Verkauf angeboten werden.
Jedes Gesetz, das das Wort „vernünftig“ verwendet, wird jedoch häufig falsch interpretiert.
Wie lange ist eine angemessene Zeit? zwei Sekunden? fünf Sekunden? 30 Sekunden? Die Gerichte setzen in der Regel die Wörter "unter den gegebenen Umständen" mit dem Wort angemessen Schlussfolgern "Vernünftig unter den gegebenen Umständen ..." Wenn ein Auktionator innerhalb von fünf Sekunden Gebote für ähnliche Lose erhalten hat, wartet er dann fünf Sekunden auf ein Gebot (und erhält kein Gebot) und zieht es dann angemessen zurück? Wahrscheinlich.
Außerdem kam uns vor einigen Jahren eine merkwürdige Frage von einem Anwalt, der einen Auktionsfall prozessierte.
Im Wesentlichen fragte sie, ob das Widerrufsrecht nach einer angemessenen Frist bestehen geblieben sei, auch wenn es nicht ausgeübt worden sei - und möglicherweise sogar, wenn ein Angebot eingegangen sei "Nach einer angemessenen Zeit."
Wir kamen zu dem Schluss, dass der UCC 2-328 wahrscheinlich darauf hindeutet, dass die Immobilie nach Eingang eines Gebots in einer absoluten Auktion nicht mehr zurückgezogen werden kann, egal wann.
Wir stellen jedoch auch fest, dass der UCC 2-328 technisch besagt, dass das Eigentum nach einer angemessenen Zeit zurückgezogen werden kann.
Wir haben dieses Dilemma hier detailliert beschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2014/11/10/auctioneers-absolute-right-of-withdrawal/
Zusätzlich und vielleicht am wichtigsten verwendet dieser sechste Satz die Phrase "Gebot wird abgegeben" und notwendigerweise nicht empfangen Noch akzeptiert. Dies würde bedeuten, dass, wenn ein Los (Eigentum) zur Versteigerung angeboten würde und jemand ein Gebot abgegeben (ein Angebot abgegeben - innerhalb einer angemessenen Zeit), das Eigentum nicht zurückgezogen werden könnte, obwohl Sie als Auktionator dies nicht anerkennen oder annehmen.
Andernfalls könnte man argumentieren, wenn kein Angebot übermittelt (nicht erhalten) wurde, dass kein Angebot abgegeben wurde.
Auktionatoren fragen mich auch oft, ob sie vor einer Live-Absolutauktion, die einige Tage später beginnt, Immobilien für Gebote (z.
B.
online) abgeben können, behalten sich jedoch das Recht vor, Immobilien vor der Live-Veranstaltung zurückzuziehen.
Die Antwort auf diese Frage hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Immobilie zuvor oder für Gebote abgegeben wurde Angebote für die Ausführung von Geboten beim Live-Event abgeben - Mit anderen Worten, werden Gebote als Vorauktionsgebote oder tatsächliche Gebote betrachtet?
Und während wir diese Vorgebote vorschlagen nicht dürfen als Gebote betrachtet werden - es ist unserer Meinung nach ebenso wahrscheinlich, dass ein Gericht fragen würde, „Sie haben also Immobilien auf einer Online-Plattform eingerichtet und Bietern die Möglichkeit gegeben, Gebote abzugeben… und Sie behaupten jetzt, dies nicht zu tun "Angebote einholen?"„ Dies legt uns weiterhin nahe, dass jede Online-Auktion aus verschiedenen Gründen besser für ein Reservierungsformat geeignet ist.
https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2013/08/14/can-you-have-an-absolute-online-only-auction-should-you/
Wie lange könnte ein Auktionator, sobald ein Gebot innerhalb einer angemessenen Zeit in einer absoluten Auktion abgegeben wurde, ein anderes Gebot verlangen, da dieses aktuelle Gebot als unzureichend angesehen wird? Könnte der Auktionator für ein paar Minuten, Stunden, Tage ein weiteres höheres Gebot verlangen? Wir halten es für wahrscheinlich, dass ein Gericht eine außergewöhnliche (unangemessene) Verzögerung als möglicherweise nicht ansieht tatsächlich Rückzug aber konstruktiv Rückzug.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School, Dozent an der Designation Academy der National Auctioneers Association und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.
43.618710 -116.214607
Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 6 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser sechste Satz:
Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann dieser Artikel oder dieses Los nicht zurückgezogen werden, nachdem der Auktionator Gebote für einen Artikel oder ein Los angefordert hat, es sei denn, innerhalb einer angemessenen Frist wird kein Gebot abgegeben.
Wie geschrieben, ist dieser sechste Satz ziemlich klar.
Bei einer (absoluten) Auktion ohne Vorbehalt kann eine bestimmte Immobilie vor dem Verkauf von der Auktion zurückgezogen werden oder wenn sie angeboten wird und innerhalb einer angemessenen Zeit kein Gebot abgegeben wird.
Sobald eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird, muss sie daher für (nur weniger als) eine angemessene Zeit zum Verkauf angeboten werden.
Jedes Gesetz, das das Wort „vernünftig“ verwendet, wird jedoch häufig falsch interpretiert.
Wie lange ist eine angemessene Zeit? zwei Sekunden? fünf Sekunden? 30 Sekunden? Die Gerichte setzen in der Regel die Wörter "unter den gegebenen Umständen" mit dem Wort angemessen Schlussfolgern "Vernünftig unter den gegebenen Umständen ..." Wenn ein Auktionator innerhalb von fünf Sekunden Gebote für ähnliche Lose erhalten hat, wartet er dann fünf Sekunden auf ein Gebot (und erhält kein Gebot) und zieht es dann angemessen zurück? Wahrscheinlich.
Außerdem kam uns vor einigen Jahren eine merkwürdige Frage von einem Anwalt, der einen Auktionsfall prozessierte.
Im Wesentlichen fragte sie, ob das Widerrufsrecht nach einer angemessenen Frist bestehen geblieben sei, auch wenn es nicht ausgeübt worden sei - und möglicherweise sogar, wenn ein Angebot eingegangen sei "Nach einer angemessenen Zeit."
Wir kamen zu dem Schluss, dass der UCC 2-328 wahrscheinlich darauf hindeutet, dass die Immobilie nach Eingang eines Gebots in einer absoluten Auktion nicht mehr zurückgezogen werden kann, egal wann.
Wir stellen jedoch auch fest, dass der UCC 2-328 technisch besagt, dass das Eigentum nach einer angemessenen Zeit zurückgezogen werden kann.
Wir haben dieses Dilemma hier detailliert beschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2014/11/10/auctioneers-absolute-right-of-withdrawal/
Zusätzlich und vielleicht am wichtigsten verwendet dieser sechste Satz die Phrase "Gebot wird abgegeben" und notwendigerweise nicht empfangen Noch akzeptiert. Dies würde bedeuten, dass, wenn ein Los (Eigentum) zur Versteigerung angeboten würde und jemand ein Gebot abgegeben (ein Angebot abgegeben - innerhalb einer angemessenen Zeit), das Eigentum nicht zurückgezogen werden könnte, obwohl Sie als Auktionator dies nicht anerkennen oder annehmen.
Andernfalls könnte man argumentieren, wenn kein Angebot übermittelt (nicht erhalten) wurde, dass kein Angebot abgegeben wurde.
Auktionatoren fragen mich auch oft, ob sie vor einer Live-Absolutauktion, die einige Tage später beginnt, Immobilien für Gebote (z.
B.
online) abgeben können, behalten sich jedoch das Recht vor, Immobilien vor der Live-Veranstaltung zurückzuziehen.
Die Antwort auf diese Frage hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Immobilie zuvor oder für Gebote abgegeben wurde Angebote für die Ausführung von Geboten beim Live-Event abgeben - Mit anderen Worten, werden Gebote als Vorauktionsgebote oder tatsächliche Gebote betrachtet?
Und während wir diese Vorgebote vorschlagen nicht dürfen als Gebote betrachtet werden - es ist unserer Meinung nach ebenso wahrscheinlich, dass ein Gericht fragen würde, „Sie haben also Immobilien auf einer Online-Plattform eingerichtet und Bietern die Möglichkeit gegeben, Gebote abzugeben… und Sie behaupten jetzt, dies nicht zu tun "Angebote einholen?"„ Dies legt uns weiterhin nahe, dass jede Online-Auktion aus verschiedenen Gründen besser für ein Reservierungsformat geeignet ist.
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