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Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 5 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser fünfte Satz:
Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Auktionator die Ware jederzeit zurückziehen, bis er den Abschluss des Verkaufs ankündigt.
Unser fünfter Satz hier ist… ehrlich gesagt… im Vergleich zu den anderen nicht schrecklich falsch verstanden.
Was es vorschreibt, ist, dass sich der Auktionator / Verkäufer für jedes zur Versteigerung gebrachte Los (Eigentum) das Recht vorbehält, das Eigentum von der Auktion zurückzuziehen (auch wenn es Gebote zu diesem Thema gibt), bis, jedoch vor dem Fall von der Hammer.
Mit anderen Worten, ein Verkäufer kann eine Immobilie zur Versteigerung anbieten, sich jedoch dafür entscheiden, nicht zu verkaufen, wenn die Gebote als unzureichend angesehen werden (oder aus welchem ??Grund auch immer).
Jedoch nach "Verkauft!" Dieses Widerrufsrecht verschwindet.
Darüber hinaus kann jedes Eigentum jederzeit vorab zurückgezogen werden - am Vortag, eine Woche vor ...
jederzeit vor "Verkauft!"
Einige argumentieren, dass dieses Widerrufsrecht nur für den Auktionator besteht (wie dieser fünfte Satz besagt Der Auktionator kann) aber natürlich ist der Auktionator als Vertreter des Verkäufers verpflichtet, alle gesetzlichen Anweisungen zu befolgen.
Wenn ein Verkäufer einen Auktionator anweist, ein bestimmtes Los in einer Reservenauktion zurückzuziehen, und er dies nicht tut, würde der Auktionator seine Treuhandpflichten verletzen.
Wir haben hier mehr über den Rückzug von Auktionatoren im Vergleich zum Rückzug von Verkäufern geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2012/09/03/seller-withdrawal-or-auctioneer-withdrawal/ Auch wir haben gesehen, dass Gerichte sich diesem Recht zuwenden der Verkäufer ebenso wie der Auktionator.
Und schließlich, und vielleicht am wichtigsten, wie sieht die Öffentlichkeit dieses Widerrufsrecht? Wir denken ungünstig - und sagen vielleicht am besten: "Wenn Sie es verkaufen wollen, verkaufen Sie es", https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2014/12/05/if-you-going-to-sell-it -Verkauf es/
Nicht jeder ist gut zum Verkaufen geeignet ohne Vorbehalt und so das mit Vorbehalt Option ist die andere Wahl.
Eine weitere Überlegung wäre, überhaupt nicht auf einer Auktion zu verkaufen.
Wenn dieses Widerrufsrecht jedoch nur im Falle einer wahrgenommenen Katastrophe oder Anomalie genutzt wird und ansonsten Eigentum an den Höchstbietenden verkauft wird, wird die Verachtung der Bieter für diesen Auktionstyp weitgehend gemindert.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.
Er ist Distinguished Faculty am Hondros College of Business, Executive Director der Ohio Auction School, Dozent an der Designation Academy der National Auctioneers Association und Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University.
Der UCC § 2-328 (Verkauf durch Auktion) hat nur neun Sätze, aber sie alle werden weitgehend missverstanden.
Hier werfen wir einen Blick auf Satz 5 und werfen ein Licht auf die Bedeutung.
Hier ist dieser fünfte Satz:
Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Auktionator die Ware jederzeit zurückziehen, bis er den Abschluss des Verkaufs ankündigt.
Unser fünfter Satz hier ist… ehrlich gesagt… im Vergleich zu den anderen nicht schrecklich falsch verstanden.
Was es vorschreibt, ist, dass sich der Auktionator / Verkäufer für jedes zur Versteigerung gebrachte Los (Eigentum) das Recht vorbehält, das Eigentum von der Auktion zurückzuziehen (auch wenn es Gebote zu diesem Thema gibt), bis, jedoch vor dem Fall von der Hammer.
Mit anderen Worten, ein Verkäufer kann eine Immobilie zur Versteigerung anbieten, sich jedoch dafür entscheiden, nicht zu verkaufen, wenn die Gebote als unzureichend angesehen werden (oder aus welchem ??Grund auch immer).
Jedoch nach "Verkauft!" Dieses Widerrufsrecht verschwindet.
Darüber hinaus kann jedes Eigentum jederzeit vorab zurückgezogen werden - am Vortag, eine Woche vor ...
jederzeit vor "Verkauft!"
Einige argumentieren, dass dieses Widerrufsrecht nur für den Auktionator besteht (wie dieser fünfte Satz besagt Der Auktionator kann) aber natürlich ist der Auktionator als Vertreter des Verkäufers verpflichtet, alle gesetzlichen Anweisungen zu befolgen.
Wenn ein Verkäufer einen Auktionator anweist, ein bestimmtes Los in einer Reservenauktion zurückzuziehen, und er dies nicht tut, würde der Auktionator seine Treuhandpflichten verletzen.
Wir haben hier mehr über den Rückzug von Auktionatoren im Vergleich zum Rückzug von Verkäufern geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2012/09/03/seller-withdrawal-or-auctioneer-withdrawal/ Auch wir haben gesehen, dass Gerichte sich diesem Recht zuwenden der Verkäufer ebenso wie der Auktionator.
Und schließlich, und vielleicht am wichtigsten, wie sieht die Öffentlichkeit dieses Widerrufsrecht? Wir denken ungünstig - und sagen vielleicht am besten: "Wenn Sie es verkaufen wollen, verkaufen Sie es", https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2014/12/05/if-you-going-to-sell-it -Verkauf es/
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