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Aberrantes Auktionsgesetz, Ohio # 9

Dies ist mein neunter "aberranter Auktionsgesetz" -Fund, der als solcher nummeriert ist.

Wenn ich mehr finde, werde ich versuchen, fortlaufend zu nummerieren, obwohl ich hoffe, dass meine Suche im Allgemeinen nicht erfolgreich ist.

Aberrantes Auktionsgesetz bezieht sich auf das Lizenzierungsgesetz für Auktionatoren (oder ein anderes Auktionsgesetz), das abnormal, seltsam, bizarr oder auf andere Weise ungewöhnlich ist.

Die Grundlage für die Feststellung, ob ein Auktionsgesetz abweichend ist, sind alle anderen Auktionsgesetze, die allgemein als normal angesehen werden.

Jahrzehntelang hat der Bundesstaat Ohio Wohltätigkeitsorganisationen oder andere 501 (c) (3) Organisationen nicht von der Verwendung eines lizenzierten Auktionators für ihre Spendenauktionen befreit.

Dann wurde Sub HB 48 am 12.

Juni 2008 von Gouverneur Strickland unterzeichnet und trat am 12.

September 2008 in Kraft.

Dieses neue Gesetz erlaubte es nicht lizenzierten Personen, als Auktionatoren für bestimmte Organisationen zu fungieren, solange mehrere andere Bestimmungen des neuen Gesetzes erfüllt waren.

Der Bundesstaat Ohio gab diese Zusammenfassung des neuen Gesetzes kurz nach seiner Unterzeichnung durch Gouverneur Strickland heraus:

Wichtige Bestimmungen von Sub HB 48:

RC 4707.02 (B) (5) (b):

    ? Befreiung von der Lizenzpflicht für Auktionen, die von einer gemeinnützigen, religiösen oder bürgerlichen Organisation gesponsert werden, die gemäß 501 (c) (3) des Internal Revenue Code steuerfrei ist, oder für Auktionen einer öffentlichen Schule, einer nicht öffentlichen Charterschule oder einer Gemeinschaftsschule;
    ? Niemand kann eine Entschädigung für die Organisation, Organisation oder Durchführung der Auktion erhalten.
    ? Kein Versender des zur Auktion übergebenen Eigentums kann eine Entschädigung aus dem Erlös der Auktion erhalten.

    Dies bedeutet, dass der gesamte Erlös der verkauften Waren direkt an die Wohltätigkeitsorganisation oder gemeinnützige Organisation gehen muss.
    ? Entschädigung ist definiert als „Geld, eine andere Wertsache als die Teilnahme an einer gemeinnützigen Veranstaltung oder ein finanzieller Vorteil“;
    ? Diese Bestimmung befreit die gemeinnützige Organisation oder Schule von der Lizenzierung oder der Verwendung eines lizenzierten Auktionators.
    ? Wenn jemand eine Entschädigung für die Organisation, Organisation oder Durchführung der Auktion erhält, muss er eine Lizenz haben.

RC 4707.02 (C):

    ? Niemand darf ohne Lizenz gemäß RC 4707 als Auktionshaus, Auktionator, Auktionatorlehrling oder Sonderauktionär werben oder sich behaupten.

    ? Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die Gegenstand der Anzeige einer Auktion gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) sind.

    Die Person, die die Anzeige platziert, wird zur Rechenschaft gezogen.

RC 4707.20 (A)

    ? Jeder Lizenznehmer, der seine Zeit für die Durchführung einer Wohltätigkeitsauktion für eine 501 (c) (3) oder für eine Schule spendet, ist von der Einhaltung der Vertragsanforderungen befreit.

    Dies gilt nur, wenn der Auktionator seine Dienste spendet.

    Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, müssen Sie alle Bestimmungen des Kapitels einschließlich der Vertragsanforderungen einhalten.

RC 4707.21

    ? Alle Organisationen, die gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) ausgenommen sind, müssen die Auktionsaufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren und der Abteilung auf Anfrage zur Verfügung stellen.

RC 4707.26 (A) (2) (d)

    ? Befreit Auktionen, die gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) durchgeführt wurden, vom Auktionswiederherstellungsfonds.

Mit anderen Worten, dieses neue Gesetz (Stand: 12.

September 2008):

  • Befreit bestimmte Organisationen von der Verwendung eines lizenzierten Auktionators, unterhält sie jedoch in Bezug auf die obligatorische Aufzeichnung der Gerichtsbarkeit des Bundesstaates Ohio?
  • Die befreite Organisation kann nur Gegenstände verkaufen, die sie vollständig besitzen? Wenn jedoch jemand einen Gegenstand in die Auktion auf Sendung bringt, wäre die Organisation nicht befreit?
  • Der „Auktionator“ für die befreite Auktion kann sich nicht als Auktionator behaupten, und dieser Auktionator oder wer auch immer eine Anzeige aufstellt, in der dies vermerkt ist, wenn er nicht der „Auktionator“ ist, könnte vom Bundesstaat Ohio diszipliniert werden?
  • Niemand kann irgendeine Entschädigung in Bezug auf die Auktion erhalten? Wenn die Organisation also jemanden bezahlen möchte, der Anzeigen für die Auktion verschickt, ist die Auktion nicht ausgenommen? Wenn Sie Sally bezahlen, um die Auktion in irgendeiner Weise zu arrangieren, muss die Organisation einen lizenzierten Auktionator einsetzen, auch wenn Sally nicht die Auktionatorin ist?

Kürzlich haben wir über Wohltätigkeitsauktionen und die damit verbundene Lizenzierung geschrieben und festgestellt, dass es zum Nachteil der Wohltätigkeitsorganisation sein kann, eine nicht lizenzierte Person zu verwenden: Warum nicht ein lizenzierter Auktionator für eine Wohltätigkeitsauktion?

Wir würden vorschlagen, dass dies bestenfalls ein schlecht geschriebenes und verwirrendes Gesetz ist, das überhaupt nicht geschrieben werden musste.

Wir finden Ohio HB 48 und damit verbundene Änderungen an RC 4707 aberrant.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.

Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.

Er ist Executive Director der Ohio Auction School.

39.865980 -82,896300

Dies ist mein neunter "aberranter Auktionsgesetz" -Fund, der als solcher nummeriert ist.

Wenn ich mehr finde, werde ich versuchen, fortlaufend zu nummerieren, obwohl ich hoffe, dass meine Suche im Allgemeinen nicht erfolgreich ist.

Aberrantes Auktionsgesetz bezieht sich auf das Lizenzierungsgesetz für Auktionatoren (oder ein anderes Auktionsgesetz), das abnormal, seltsam, bizarr oder auf andere Weise ungewöhnlich ist.

Die Grundlage für die Feststellung, ob ein Auktionsgesetz abweichend ist, sind alle anderen Auktionsgesetze, die allgemein als normal angesehen werden.

Jahrzehntelang hat der Bundesstaat Ohio Wohltätigkeitsorganisationen oder andere 501 (c) (3) Organisationen nicht von der Verwendung eines lizenzierten Auktionators für ihre Spendenauktionen befreit.

Dann wurde Sub HB 48 am 12.

Juni 2008 von Gouverneur Strickland unterzeichnet und trat am 12.

September 2008 in Kraft.

Dieses neue Gesetz erlaubte es nicht lizenzierten Personen, als Auktionatoren für bestimmte Organisationen zu fungieren, solange mehrere andere Bestimmungen des neuen Gesetzes erfüllt waren.

Der Bundesstaat Ohio gab diese Zusammenfassung des neuen Gesetzes kurz nach seiner Unterzeichnung durch Gouverneur Strickland heraus:

Wichtige Bestimmungen von Sub HB 48:

RC 4707.02 (B) (5) (b):

    ? Befreiung von der Lizenzpflicht für Auktionen, die von einer gemeinnützigen, religiösen oder bürgerlichen Organisation gesponsert werden, die gemäß 501 (c) (3) des Internal Revenue Code steuerfrei ist, oder für Auktionen einer öffentlichen Schule, einer nicht öffentlichen Charterschule oder einer Gemeinschaftsschule;
    ? Niemand kann eine Entschädigung für die Organisation, Organisation oder Durchführung der Auktion erhalten.
    ? Kein Versender des zur Auktion übergebenen Eigentums kann eine Entschädigung aus dem Erlös der Auktion erhalten.

    Dies bedeutet, dass der gesamte Erlös der verkauften Waren direkt an die Wohltätigkeitsorganisation oder gemeinnützige Organisation gehen muss.
    ? Entschädigung ist definiert als „Geld, eine andere Wertsache als die Teilnahme an einer gemeinnützigen Veranstaltung oder ein finanzieller Vorteil“;
    ? Diese Bestimmung befreit die gemeinnützige Organisation oder Schule von der Lizenzierung oder der Verwendung eines lizenzierten Auktionators.
    ? Wenn jemand eine Entschädigung für die Organisation, Organisation oder Durchführung der Auktion erhält, muss er eine Lizenz haben.

RC 4707.02 (C):

    ? Niemand darf ohne Lizenz gemäß RC 4707 als Auktionshaus, Auktionator, Auktionatorlehrling oder Sonderauktionär werben oder sich behaupten.

    ? Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die Gegenstand der Anzeige einer Auktion gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) sind.

    Die Person, die die Anzeige platziert, wird zur Rechenschaft gezogen.

RC 4707.20 (A)

    ? Jeder Lizenznehmer, der seine Zeit für die Durchführung einer Wohltätigkeitsauktion für eine 501 (c) (3) oder für eine Schule spendet, ist von der Einhaltung der Vertragsanforderungen befreit.

    Dies gilt nur, wenn der Auktionator seine Dienste spendet.

    Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, müssen Sie alle Bestimmungen des Kapitels einschließlich der Vertragsanforderungen einhalten.

RC 4707.21

    ? Alle Organisationen, die gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) ausgenommen sind, müssen die Auktionsaufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren und der Abteilung auf Anfrage zur Verfügung stellen.

RC 4707.26 (A) (2) (d)

    ? Befreit Auktionen, die gemäß RC 4707.02 (B) (5) (b) durchgeführt wurden, vom Auktionswiederherstellungsfonds.

Mit anderen Worten, dieses neue Gesetz (Stand: 12.

September 2008):

  • Befreit bestimmte Organisationen von der Verwendung eines lizenzierten Auktionators, unterhält sie jedoch in Bezug auf die obligatorische Aufzeichnung der Gerichtsbarkeit des Bundesstaates Ohio?
  • Die befreite Organisation kann nur Gegenstände verkaufen, die sie vollständig besitzen? Wenn jedoch jemand einen Gegenstand in die Auktion auf Sendung bringt, wäre die Organisation nicht befreit?
  • Der „Auktionator“ für die befreite Auktion kann sich nicht als Auktionator behaupten, und dieser Auktionator oder wer auch immer eine Anzeige aufstellt, in der dies vermerkt ist, wenn er nicht der „Auktionator“ ist, könnte vom Bundesstaat Ohio diszipliniert werden?
  • Niemand kann irgendeine Entschädigung in Bezug auf die Auktion erhalten? Wenn die Organisation also jemanden bezahlen möchte, der Anzeigen für die Auktion verschickt, ist die Auktion nicht ausgenommen? Wenn Sie Sally bezahlen, um die Auktion in irgendeiner Weise zu arrangieren, muss die Organisation einen lizenzierten Auktionator einsetzen, auch wenn Sally nicht die Auktionatorin ist?

Kürzlich haben wir über Wohltätigkeitsauktionen und die damit verbundene Lizenzierung geschrieben und festgestellt, dass es zum Nachteil der Wohltätigkeitsorganisation sein kann, eine nicht lizenzierte Person zu verwenden: Warum nicht ein lizenzierter Auktionator für eine Wohltätigkeitsauktion?

Wir würden vorschlagen, dass dies bestenfalls ein schlecht geschriebenes und verwirrendes Gesetz ist, das überhaupt nicht geschrieben werden musste.

Wir finden Ohio HB 48 und damit verbundene Änderungen an RC 4707 aberrant.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.

Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.

Er ist Executive Director der Ohio Auction School.

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