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Dies ist mein sechster "aberranter Auktionsgesetz" -Fund, der als solcher nummeriert ist.
Wenn ich mehr finde, werde ich versuchen, fortlaufend zu nummerieren, obwohl ich hoffe, dass meine Suche im Allgemeinen nicht erfolgreich ist.
Aberrantes Auktionsgesetz bezieht sich auf das Lizenzierungsgesetz für Auktionatoren (oder ein anderes Auktionsgesetz), das abnormal, seltsam, bizarr oder auf andere Weise ungewöhnlich ist.
Die Grundlage für die Feststellung, ob ein Auktionsgesetz abweichend ist, sind alle anderen Auktionsgesetze, die allgemein als normal angesehen werden.
Dies ist zwei in einer Reihe für Ohio; Ohio hat eine lange Geschichte in der Regulierung von Auktionatoren.
Bereits im 19.
Jahrhundert gab es Vorschriften für Auktionatoren, und die heutigen Gesetze stammen aus einer Überarbeitung des vorhergehenden Gesetzes im Jahr 1963.
Wenn wir uns den überarbeiteten Code von Ohio, Kapitel 4707.024 (C), ansehen, finden wir das folgende Statut:
(C) Mit Ausnahme der Zahlung von Geld an den Eigentümer oder Empfänger unmittelbar nach Auktionsende zahlt eine nach diesem Kapitel lizenzierte Person dem Eigentümer oder Empfänger Geld vom Treuhand- oder Treuhandkonto des Kunden.
Darüber hinaus kann der Lizenznehmer Ausgaben, einschließlich Provisions- und Werbegebühren, die im Auktionsvertrag ausdrücklich festgelegt sind, mit Geldern vom Treuhand- oder Treuhandkonto bezahlen.
Geld auf dem Treuhand- oder Treuhandkonto wird nicht für einen Zweck ausgezahlt, der nicht mit diesem Abschnitt vereinbar ist.
Darüber hinaus darf das Geld nicht mit dem persönlichen oder geschäftlichen Geld des Lizenznehmers vermischt werden.
Bei der Verwaltung des Treuhand- oder Treuhandkontos muss der Lizenznehmer detaillierte Aufzeichnungen führen, aus denen gegebenenfalls Einzahlungen, Abhebungen und aufgelaufene Zinsen hervorgehen.
Sofern die Parteien im Auktionsvertrag oder auf Anweisung eines Gerichts nichts anderes vereinbart haben, wird das gesamte auf ein Treuhand- oder Treuhandkonto eingezahlte Geld spätestens fünfzehn Tage nach der Auktion an den Verkäufer ausgezahlt.
Ohio fährt fort, in Ohio Revised Code Section 4707.15 und Ohio Administrative Code 901: 8-2-08, dass Auktionatoren wegen "Vermischung" diszipliniert werden können.
Mit anderen Worten, Auktionatoren in Ohio dürfen persönliche oder geschäftliche Gelder nicht mit Kundengeldern auf ihrem Treuhandkonto mischen.
Das scheint ziemlich klar zu sein.
Wie eröffnet ein Auktionator jedoch ein Treuhandkonto (Girokonto) ohne erste Einzahlung seines eigenen Geldes? Wie soll ein Auktionator ein Treuhandkonto führen, ohne eine monatliche Bankgebühr, eine Scheckdruckgebühr und dergleichen zu zahlen?
Mit anderen Worten, es ist praktisch unmöglich, irgendeine Art von Girokonto zu führen, ohne mindestens Nennbeträge für die Eröffnung und Führung des Kontos einzuzahlen - obwohl Auktionatoren in Ohio persönliche Gelder nicht mit Kundengeldern vermischen können, ohne Disziplinarmaßnahmen zu riskieren.
Darüber hinaus verlangt Ohio, dass ein Auktionator ein Treuhandkonto (Girokonto) eröffnet, bevor ihm eine Auktionatorlizenz ausgestellt wird.
Daher ist es für jeden Auktionator in Ohio unmöglich, Kundengelder aus einer Auktion zur Eröffnung eines Treuhandkontos bereit zu haben, wie es das Konto muss offen sein, bevor diese Kundengelder verfügbar sein könnten.
Wir finden Ohio Revised Code Chapter 4707.024 (C) und verwandte Gesetze abweichend.
Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.
Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.
Seine Facebook-Seite ist: www.facebook.com/mbauctioneer.
Er ist Executive Director der Ohio Auction School.
39.865980 -82,896300
Dies ist mein sechster "aberranter Auktionsgesetz" -Fund, der als solcher nummeriert ist.
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Aberrantes Auktionsgesetz bezieht sich auf das Lizenzierungsgesetz für Auktionatoren (oder ein anderes Auktionsgesetz), das abnormal, seltsam, bizarr oder auf andere Weise ungewöhnlich ist.
Die Grundlage für die Feststellung, ob ein Auktionsgesetz abweichend ist, sind alle anderen Auktionsgesetze, die allgemein als normal angesehen werden.
Dies ist zwei in einer Reihe für Ohio; Ohio hat eine lange Geschichte in der Regulierung von Auktionatoren.
Bereits im 19.
Jahrhundert gab es Vorschriften für Auktionatoren, und die heutigen Gesetze stammen aus einer Überarbeitung des vorhergehenden Gesetzes im Jahr 1963.
Wenn wir uns den überarbeiteten Code von Ohio, Kapitel 4707.024 (C), ansehen, finden wir das folgende Statut:
(C) Mit Ausnahme der Zahlung von Geld an den Eigentümer oder Empfänger unmittelbar nach Auktionsende zahlt eine nach diesem Kapitel lizenzierte Person dem Eigentümer oder Empfänger Geld vom Treuhand- oder Treuhandkonto des Kunden.
Darüber hinaus kann der Lizenznehmer Ausgaben, einschließlich Provisions- und Werbegebühren, die im Auktionsvertrag ausdrücklich festgelegt sind, mit Geldern vom Treuhand- oder Treuhandkonto bezahlen.
Geld auf dem Treuhand- oder Treuhandkonto wird nicht für einen Zweck ausgezahlt, der nicht mit diesem Abschnitt vereinbar ist.
Darüber hinaus darf das Geld nicht mit dem persönlichen oder geschäftlichen Geld des Lizenznehmers vermischt werden.
Bei der Verwaltung des Treuhand- oder Treuhandkontos muss der Lizenznehmer detaillierte Aufzeichnungen führen, aus denen gegebenenfalls Einzahlungen, Abhebungen und aufgelaufene Zinsen hervorgehen.
Sofern die Parteien im Auktionsvertrag oder auf Anweisung eines Gerichts nichts anderes vereinbart haben, wird das gesamte auf ein Treuhand- oder Treuhandkonto eingezahlte Geld spätestens fünfzehn Tage nach der Auktion an den Verkäufer ausgezahlt.
Ohio fährt fort, in Ohio Revised Code Section 4707.15 und Ohio Administrative Code 901: 8-2-08, dass Auktionatoren wegen "Vermischung" diszipliniert werden können.
Mit anderen Worten, Auktionatoren in Ohio dürfen persönliche oder geschäftliche Gelder nicht mit Kundengeldern auf ihrem Treuhandkonto mischen.
Das scheint ziemlich klar zu sein.
Wie eröffnet ein Auktionator jedoch ein Treuhandkonto (Girokonto) ohne erste Einzahlung seines eigenen Geldes? Wie soll ein Auktionator ein Treuhandkonto führen, ohne eine monatliche Bankgebühr, eine Scheckdruckgebühr und dergleichen zu zahlen?
Mit anderen Worten, es ist praktisch unmöglich, irgendeine Art von Girokonto zu führen, ohne mindestens Nennbeträge für die Eröffnung und Führung des Kontos einzuzahlen - obwohl Auktionatoren in Ohio persönliche Gelder nicht mit Kundengeldern vermischen können, ohne Disziplinarmaßnahmen zu riskieren.
Darüber hinaus verlangt Ohio, dass ein Auktionator ein Treuhandkonto (Girokonto) eröffnet, bevor ihm eine Auktionatorlizenz ausgestellt wird.
Daher ist es für jeden Auktionator in Ohio unmöglich, Kundengelder aus einer Auktion zur Eröffnung eines Treuhandkontos bereit zu haben, wie es das Konto muss offen sein, bevor diese Kundengelder verfügbar sein könnten.
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