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Die wesentlichen Elemente eines Vertrags

Für Auktionatoren beschäftigen wir uns kontinuierlich mit mündlichen und schriftlichen Verträgen.

Also, egal welche Art, welche Elemente müssen vorhanden sein, um einen gültigen Vertrag zu haben? Dort sind drei:

  • Kompetente Parteien
  • Gegenseitige Zustimmung
  • Erwägung

Bevollmächtigte Parteien bedeuten, dass beide Vertragsparteien kompetent sind.

Kompetenz bezieht sich auf mentale Kompetenz, was bedeutet, dass eine der Parteien nicht psychisch inkompetent ist.

Das Common Law in den Vereinigten Staaten legt außerdem nahe, dass jemand mindestens 18 Jahre alt sein muss, um kompetent zu sein.

Gegenseitige Zustimmung bedeutet, dass die Parteien ein „Treffen der Geister“ haben.

Zum Beispiel bei einer Auktion während eines Gebotsanrufs, wenn der Bieter glaubt, einen Blumenfrosch zu kaufen, und der Auktionator einen Küchenschrank verkauft und sagt: "Verkauft!" dann gibt es keinen Vertrag - eindeutig kein Treffen der Geister.

Rücksichtnahme bedeutet „etwas von Wert“ und kann Geld, Eigentum, Dienstleistungen oder ein Versprechen sein, etwas zu tun oder etwas nicht zu tun.

Beispielsweise verspricht der Auktionskäufer, den Artikel zu bezahlen und innerhalb der angegebenen Bedingungen zu entfernen, während der Verkäufer (Auktionator) verspricht, das Eigentum zu übertragen.

Wann schließen Auktionatoren Verträge ab? Wir werden dies später genauer besprechen, aber im Grunde genommen auf Schritt und Tritt.

Auktionatoren schließen während ihrer gesamten Karriere Verträge mit Verkäufern, Bietern und Käufern ab.

Was passiert, wenn wir nicht die drei wesentlichen Bestandteile eines Vertrags haben? Grundsätzlich gibt es keinen Vertrag, aber es gibt Fälle, in denen beispielsweise ein Minderjähriger einen Auktionsvertrag abgeschlossen hat und das betreffende Gericht entschieden hat, dass nur der Minderjährige den Vertrag für nichtig erklären kann, und der Auktionator sonst eine Leistung erbringen müsste.

Das Konzept der „Nichtigkeit“ gilt normalerweise nur für die Partei, der einer der wesentlichen Bestandteile fehlt.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, Keller Williams Auctions und Goodwill Columbus Car Auction.

Seine Facebook-Seite ist: www.face book.com/mbauctioneer.

Er ist Executive Director der Ohio Auction School.

39.865980 -82,896300

Für Auktionatoren beschäftigen wir uns kontinuierlich mit mündlichen und schriftlichen Verträgen.

Also, egal welche Art, welche Elemente müssen vorhanden sein, um einen gültigen Vertrag zu haben? Dort sind drei:

  • Kompetente Parteien
  • Gegenseitige Zustimmung
  • Erwägung

Bevollmächtigte Parteien bedeuten, dass beide Vertragsparteien kompetent sind.

Kompetenz bezieht sich auf mentale Kompetenz, was bedeutet, dass eine der Parteien nicht psychisch inkompetent ist.

Das Common Law in den Vereinigten Staaten legt außerdem nahe, dass jemand mindestens 18 Jahre alt sein muss, um kompetent zu sein.

Gegenseitige Zustimmung bedeutet, dass die Parteien ein „Treffen der Geister“ haben.

Zum Beispiel bei einer Auktion während eines Gebotsanrufs, wenn der Bieter glaubt, einen Blumenfrosch zu kaufen, und der Auktionator einen Küchenschrank verkauft und sagt: "Verkauft!" dann gibt es keinen Vertrag - eindeutig kein Treffen der Geister.

Rücksichtnahme bedeutet „etwas von Wert“ und kann Geld, Eigentum, Dienstleistungen oder ein Versprechen sein, etwas zu tun oder etwas nicht zu tun.

Beispielsweise verspricht der Auktionskäufer, den Artikel zu bezahlen und innerhalb der angegebenen Bedingungen zu entfernen, während der Verkäufer (Auktionator) verspricht, das Eigentum zu übertragen.

Wann schließen Auktionatoren Verträge ab? Wir werden dies später genauer besprechen, aber im Grunde genommen auf Schritt und Tritt.

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Was passiert, wenn wir nicht die drei wesentlichen Bestandteile eines Vertrags haben? Grundsätzlich gibt es keinen Vertrag, aber es gibt Fälle, in denen beispielsweise ein Minderjähriger einen Auktionsvertrag abgeschlossen hat und das betreffende Gericht entschieden hat, dass nur der Minderjährige den Vertrag für nichtig erklären kann, und der Auktionator sonst eine Leistung erbringen müsste.

Das Konzept der „Nichtigkeit“ gilt normalerweise nur für die Partei, der einer der wesentlichen Bestandteile fehlt.

Daxdi, Auktionator, CAI, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

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