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Auktionen, die fair oder ausgewogen sind - oder nicht

Wie würden faire, ausgewogene und vernünftige Auktionsbedingungen aussehen? Was sagt das geltende Recht dazu? Das maßgebliche Gesetz ist das UCC 2-328, wie es von Staaten in den Vereinigten Staaten verabschiedet wurde.

Darüber hinaus gibt es ein allgemeines Vertragsrecht und eine ausgewählte Anzahl von Gerichtsverfahren, die auf modische Weise entschieden haben und die Funktionsweise von Auktionatoren beeinflussen.

Hier sind unsere Gedanken zu vernünftigem, fairem und ausgewogenem Auktionshandel:

    • Sobald ein Gebot abgegeben / angenommen wurde, kann der Auktionator ein höheres Gebot von einer anderen Person annehmen, und der aktuelle Bieter kann sein Gebot zurückziehen.
    • Sobald der Auktionator sagt: "Verkauft!" dann kann der Auktionator kein höheres Gebot annehmen, noch kann der aktuelle Bieter sein Gebot zurückziehen.
    • Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Verkäufer das Eigentum zurückziehen, bevor, "Verkauft!" und nicht das Eigentum zurückziehen, "Verkauft!"
    • Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann der Verkäufer die Immobilie im Wesentlichen vor Erhalt eines Gebots und nicht im Wesentlichen nach Erhalt eines Gebots zurückziehen.
    • Wenn die Immobilie „wie beschrieben“ ist, muss der Käufer akzeptieren, und wenn die Immobilie nicht „wie beschrieben“ ist, ist der Käufer nicht an den Vertrag gebunden.
    • Der Auktionator nimmt nur echte, legitime Gebote von Bietern entgegen und Ihr Gebot muss die echte Kaufabsicht darstellen.

    Folgendes entscheiden sich jedoch viel zu viele Auktionatoren, was diesen grundlegenden ausgewogenen Handel erheblich stört:

      • Sobald ein Gebot abgegeben / angenommen wurde, kann der Auktionator ein höheres Gebot von einer anderen Person annehmen, aber der aktuelle Bieter kann sein Gebot nicht zurückziehen.
      • Sobald der Auktionator sagt: "Verkauft!" dann kann der Auktionator das Gebot aus irgendeinem Grund wieder eröffnen, aber der Käufer kann seine Kaufverpflichtung nicht einseitig aufheben.
      • Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Verkäufer das Eigentum zurückziehen, bevor, "Verkauft!" und sogar danach, "Verkauft!" indem sie sich einfach weigern, „zu schließen“.
      • Bei einer sogenannten Auktion ohne Vorbehalt kann der Verkäufer die Immobilie zurückziehen, indem er nach „Angeboten“ vor der Auktion sucht und die Auktion dann storniert, wenn kein ausreichend hohes Angebot aussteht oder die Auktion vorliegt, und sich dann weigern, das Auktionsangebot zu schließen Gebot gilt als unzureichend.
      • Wenn die Immobilie „wie beschrieben“ ist, muss der Käufer akzeptieren, aber wenn sie „wie sie ist und wo sie ist“ verkauft wird, kann sich der Käufer auf keine der Immobilienbeschreibungen verlassen.
      • Der Auktionator nimmt gefälschte, fiktive, shill und / oder betrügerische Gebote gegen Sie entgegen, aber Ihr Gebot muss die echte Kaufabsicht darstellen.

      Wir würden vorschlagen, dass wir, wenn wir Auktionatoren möchten, dass die Leute unsere Auktionen weiterhin bevormunden, besser mit unfairen, einseitigen, unvernünftigen Geschäftsbedingungen für Auktionatoren / Verkäufer umgehen.

      In der Tat laden wir Sie ein, sich umzuschauen und einen anderen Einzelhandelsbetrieb zu finden, dessen Erfolg hier im Jahr 2020 so günstig für Verkäufer / Käufer ist.

      Selbst wenn Sie einen finden, wird es wahrscheinlich nicht lange dauern.

      Wir haben diese Frage schon einmal gestellt ...

      und hier ist sie wieder: Möchten Sie als Auktionator lieber als Bieter an unserem ersten (ausgeglichenen) oder zweiten (nicht ausgeglichenen) Szenario teilnehmen? Es versteht sich von selbst, dass Bieter / Käufer auch die Wahl haben.

      Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

      Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

      Er ist Distinguished Faculty am Hondros College, Executive Director der Ohio Auction School, Dozent an der Designation Academy der National Auctioneers Association und der America's Auction Academy.

      Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio für die Ausbildung von Rechtsanwälten zugelassen.

Wie würden faire, ausgewogene und vernünftige Auktionsbedingungen aussehen? Was sagt das geltende Recht dazu? Das maßgebliche Gesetz ist das UCC 2-328, wie es von Staaten in den Vereinigten Staaten verabschiedet wurde.

Darüber hinaus gibt es ein allgemeines Vertragsrecht und eine ausgewählte Anzahl von Gerichtsverfahren, die auf modische Weise entschieden haben und die Funktionsweise von Auktionatoren beeinflussen.

Hier sind unsere Gedanken zu vernünftigem, fairem und ausgewogenem Auktionshandel:

    • Sobald ein Gebot abgegeben / angenommen wurde, kann der Auktionator ein höheres Gebot von einer anderen Person annehmen, und der aktuelle Bieter kann sein Gebot zurückziehen.
    • Sobald der Auktionator sagt: "Verkauft!" dann kann der Auktionator kein höheres Gebot annehmen, noch kann der aktuelle Bieter sein Gebot zurückziehen.
    • Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Verkäufer das Eigentum zurückziehen, bevor, "Verkauft!" und nicht das Eigentum zurückziehen, "Verkauft!"
    • Bei einer Auktion ohne Vorbehalt kann der Verkäufer die Immobilie im Wesentlichen vor Erhalt eines Gebots und nicht im Wesentlichen nach Erhalt eines Gebots zurückziehen.
    • Wenn die Immobilie „wie beschrieben“ ist, muss der Käufer akzeptieren, und wenn die Immobilie nicht „wie beschrieben“ ist, ist der Käufer nicht an den Vertrag gebunden.
    • Der Auktionator nimmt nur echte, legitime Gebote von Bietern entgegen und Ihr Gebot muss die echte Kaufabsicht darstellen.

    Folgendes entscheiden sich jedoch viel zu viele Auktionatoren, was diesen grundlegenden ausgewogenen Handel erheblich stört:

      • Sobald ein Gebot abgegeben / angenommen wurde, kann der Auktionator ein höheres Gebot von einer anderen Person annehmen, aber der aktuelle Bieter kann sein Gebot nicht zurückziehen.
      • Sobald der Auktionator sagt: "Verkauft!" dann kann der Auktionator das Gebot aus irgendeinem Grund wieder eröffnen, aber der Käufer kann seine Kaufverpflichtung nicht einseitig aufheben.
      • Bei einer Auktion mit Vorbehalt kann der Verkäufer das Eigentum zurückziehen, bevor, "Verkauft!" und sogar danach, "Verkauft!" indem sie sich einfach weigern, „zu schließen“.
      • Bei einer sogenannten Auktion ohne Vorbehalt kann der Verkäufer die Immobilie zurückziehen, indem er nach „Angeboten“ vor der Auktion sucht und die Auktion dann storniert, wenn kein ausreichend hohes Angebot aussteht oder die Auktion vorliegt, und sich dann weigern, das Auktionsangebot zu schließen Gebot gilt als unzureichend.
      • Wenn die Immobilie „wie beschrieben“ ist, muss der Käufer akzeptieren, aber wenn sie „wie sie ist und wo sie ist“ verkauft wird, kann sich der Käufer auf keine der Immobilienbeschreibungen verlassen.
      • Der Auktionator nimmt gefälschte, fiktive, shill und / oder betrügerische Gebote gegen Sie entgegen, aber Ihr Gebot muss die echte Kaufabsicht darstellen.

      Wir würden vorschlagen, dass wir, wenn wir Auktionatoren möchten, dass die Leute unsere Auktionen weiterhin bevormunden, besser mit unfairen, einseitigen, unvernünftigen Geschäftsbedingungen für Auktionatoren / Verkäufer umgehen.

      In der Tat laden wir Sie ein, sich umzuschauen und einen anderen Einzelhandelsbetrieb zu finden, dessen Erfolg hier im Jahr 2020 so günstig für Verkäufer / Käufer ist.

      Selbst wenn Sie einen finden, wird es wahrscheinlich nicht lange dauern.

      Wir haben diese Frage schon einmal gestellt ...

      und hier ist sie wieder: Möchten Sie als Auktionator lieber als Bieter an unserem ersten (ausgeglichenen) oder zweiten (nicht ausgeglichenen) Szenario teilnehmen? Es versteht sich von selbst, dass Bieter / Käufer auch die Wahl haben.

      Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

      Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

      Er ist Distinguished Faculty am Hondros College, Executive Director der Ohio Auction School, Dozent an der Designation Academy der National Auctioneers Association und der America's Auction Academy.

      Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio für die Ausbildung von Rechtsanwälten zugelassen.

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