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Auf welcher Seite soll das sein?

Es ist für mich interessant, dass die Geschäftsbedingungen - insbesondere für Immobilienauktionen - immer länger werden.

Trotzdem fragen wir heute, auf welcher „Seite“ sich die wichtigsten Informationen befinden sollten.

Sollte es auf Seite 1 sein? Seite 10? Seite 126? Seite 583? Die Antwort scheint zu sein, wenn es gute Nachrichten sind, vielleicht Seite 1, und wenn es schlechte Nachrichten sind, vielleicht Seite 583.

Leider sehen wir eine beunruhigende Praxis, schlechte Informationen zu vergraben, so dass Bieter sie nicht sehen.

Es handelt sich nicht nur um schriftliche Geschäftsbedingungen und zugehörige Dokumente, sondern auch um Ankündigungen.

Wir sind zwar ein Befürworter, schlechte Nachrichten zwischen einführenden und guten Nachrichten zu stellen, aber Wir befürworten nicht, dass schlechte Nachrichten ganz ausgelassen werden.

Kontaminiertes Land? Titelprobleme? Ausstehende bedeutende Domain? Wäre dies eine besonders gute Nachricht für einen Bieter / Käufer? Natürlich nicht, aber das bedeutet nicht, dass Informationen vollständig verborgen oder verdeckt werden sollten.

Im Gegenteil, es wäre wichtig, dass der Verkäufer / Auktionator dies offenlegt.

Wir haben speziell über Titelprobleme geschrieben, da diese häufig latent sind, aber insbesondere potenziellen Käufern beim Verkauf auf einer Auktion mitgeteilt werden müssen.

Tatsächlich sollte der Status des Titels unabhängig davon bekannt gegeben werden: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2020/08/07/clear-title-at-auction/.

Es ist bedauerlich, aber zu viele Auktionatoren (und Verkäufer) versuchen, sich hinter den Haftungsausschlüssen „wie sie sind“ und „wo sie sind“ zu verstecken.

Wir haben zuvor hier über den Ist-Zustand und die erforderlichen Angaben geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2015/11/10/an-auctioneers-as-is-primer/.

Wie wir Auktionatoren auf der ganzen Welt wiederholt gesagt haben, können Auktionen ohne Bieter / Käufer sehr einsame Ereignisse sein.

Mangelnde Offenlegung ist ein häufiges Thema in Auktionsstreitigkeiten, und als Auktionsexperte habe ich es aus erster Hand gesehen.

Die betroffenen Bieter / Käufer haben wahrscheinlich an ihrer letzten Auktion teilgenommen.

Vielleicht ist der einfachste Weg für einen Auktionator, dies zu verstehen, zu denken: "Was würden Sie wollen, wenn Sie der Bieter / Käufer wären?" Es ist kein besonders schwer zu verstehendes Konzept… oder doch?

Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

Er ist Distinguished Faculty am Hondros College, Executive Director der Ohio Auction School und Ausbilder an der Designation Academy der National Auctioneers Association.

Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio als Rechtsanwalt zugelassen Bildung.

Es ist für mich interessant, dass die Geschäftsbedingungen - insbesondere für Immobilienauktionen - immer länger werden.

Trotzdem fragen wir heute, auf welcher „Seite“ sich die wichtigsten Informationen befinden sollten.

Sollte es auf Seite 1 sein? Seite 10? Seite 126? Seite 583? Die Antwort scheint zu sein, wenn es gute Nachrichten sind, vielleicht Seite 1, und wenn es schlechte Nachrichten sind, vielleicht Seite 583.

Leider sehen wir eine beunruhigende Praxis, schlechte Informationen zu vergraben, so dass Bieter sie nicht sehen.

Es handelt sich nicht nur um schriftliche Geschäftsbedingungen und zugehörige Dokumente, sondern auch um Ankündigungen.

Wir sind zwar ein Befürworter, schlechte Nachrichten zwischen einführenden und guten Nachrichten zu stellen, aber Wir befürworten nicht, dass schlechte Nachrichten ganz ausgelassen werden.

Kontaminiertes Land? Titelprobleme? Ausstehende bedeutende Domain? Wäre dies eine besonders gute Nachricht für einen Bieter / Käufer? Natürlich nicht, aber das bedeutet nicht, dass Informationen vollständig verborgen oder verdeckt werden sollten.

Im Gegenteil, es wäre wichtig, dass der Verkäufer / Auktionator dies offenlegt.

Wir haben speziell über Titelprobleme geschrieben, da diese häufig latent sind, aber insbesondere potenziellen Käufern beim Verkauf auf einer Auktion mitgeteilt werden müssen.

Tatsächlich sollte der Status des Titels unabhängig davon bekannt gegeben werden: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2020/08/07/clear-title-at-auction/.

Es ist bedauerlich, aber zu viele Auktionatoren (und Verkäufer) versuchen, sich hinter den Haftungsausschlüssen „wie sie sind“ und „wo sie sind“ zu verstecken.

Wir haben zuvor hier über den Ist-Zustand und die erforderlichen Angaben geschrieben: https://mikebrandlyauctioneer.wordpress.com/2015/11/10/an-auctioneers-as-is-primer/.

Wie wir Auktionatoren auf der ganzen Welt wiederholt gesagt haben, können Auktionen ohne Bieter / Käufer sehr einsame Ereignisse sein.

Mangelnde Offenlegung ist ein häufiges Thema in Auktionsstreitigkeiten, und als Auktionsexperte habe ich es aus erster Hand gesehen.

Die betroffenen Bieter / Käufer haben wahrscheinlich an ihrer letzten Auktion teilgenommen.

Vielleicht ist der einfachste Weg für einen Auktionator, dies zu verstehen, zu denken: "Was würden Sie wollen, wenn Sie der Bieter / Käufer wären?" Es ist kein besonders schwer zu verstehendes Konzept… oder doch?

Daxdi, Auktionator, CAI, CAS, AARE ist seit über 30 Jahren Auktionator und zertifizierter Gutachter.

Die Auktionen seines Unternehmens befinden sich unter: Daxdi, Auktionator, RES Auction Services und Goodwill Columbus Car Auction.

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Er ist Fakultät am Certified Auctioneers Institute der Indiana University und vom Obersten Gerichtshof von Ohio als Rechtsanwalt zugelassen Bildung.

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